Duales Studium, kann mir das Unternehmen noch kündigen? Wie wahrscheinlich ist dies?

Ich habe mich letztes Jahr bei einem Unternehmen(über 4000 Mitarbeiter), für ein Duales Studium zum Ingenieur Mechatronik beworben und wurde nach dem Einstellungstest und Bewerbungsgespräch angenommen. Die Verträge wurden alle unterschrieben und auch der Studiengang hat keine Zulassungsbeschränkung ausser Fachabitur oder Abitur und ein kooperierendes Unternehmen, welches ich ja habe. So nun sind meine Noten in Physik und Mathe gleich geblieben aber die Noten in den meisten anderen Fächern (ausser Informatik 15 Punkte) gesunken, was aber einfach dran lag das mein Q. 1 Zeugnis einfach verdammt überraschend gut war, was zum Beispiel die Facharbeit in Sowi und anderen Faktoren die mir geholfen haben liegt. Ich denke ich wusste dort auch das es ein sehr wichtiges Zeugnis ist da ich mich damit halt beworben habe... Obwohl ich eigentlich nicht viel für die Schule getan hab lief halt einfach alles... Nun sind meine Noten leicht schlechter geworden, was ich aber nicht so tragisch sehe da ich in Mathe, Physik und Informatik wie vorher gut bis sehr gut bin, in Englisch hab ich ein Oxford Englisch Kurs Zertifikat was sich aber bisher nicht hilfreich in der Schule gezeigt hat, aber wegen Corona kenne ich meine aktuellen Noten eh immer noch nicht und das wird auch die nächsten Wochen so bleiben. Nun schreibe ich bald abi und ich hab mir mal ein worst-case Szenario vorgestellt bei dem ich aber nicht total verkacke aber im Vergleich zu meinen aktuellen Noten schon... Also mein Schnitt wird wohl bei 2.8-2.5 landen he nachdem wie gut nun meine Abi Klausuren werden, aber naja wir haben viele Themen nicht in der Schule gemacht und der Druck mit Corona ist auch nicht gering. Meine abschließende Frage ist, wie wahrscheinlich ist es das das Unternehmen mir kündigen könnte weil meine Leistungen nachgelassen haben? Oder ist das überhaupt so möglich?

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Verlängert sich dieser Vertrag (Studium)?

Guten Tag allerseits!

Da mir die Zeichen ausgehen, hier die Kurzfassung:

Erstes Semester ist ein Fernstudium, ab dem zweiten Semester Duales Studium (hab zum 1. Sem. kein Unternehmen gefunden). Habe die Passagen des Vertrags leicht abgeändert ("zensiert"). Meine große Frage betrifft 2.4. Vertragsverlängerung. Verlängert sich dieser Vertrag nun oder nicht? Ich habe keine Prüfung absolviert (2.3.) und nehme an, daher auch Nichtbestanden (Grund: Andere Ausbildung in Aussicht). Jedoch auch noch kein Exmatrikulationsschreiben der Hochschule erhalten. Das Geschriebene in 2.4. verwirrt mich schon sehr.

Vielen Dank!

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die Hochschule verpflichtet sich zur Durchführung des ersten Semesters des Fernstudiengangs B.A. Soziale Arbeit nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die Hochschule zustande. Der Studierende kann maximal 30 ECTS in einem Semester erwerben. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehenen Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem Studierenden im Online System digital zur Verfügung gestellt wird. Ferner kann der Studierende eine Ausfertigung der Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Fernstudiengangs für das Fernstudium an der Hochschule im Online System digital einsehen.

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten (ein Semester). Der Studierende kann maximal 30 ECTS in diesem Zeitraum erwerben. Er beginnt am 01.10.2019, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Management System, und endet am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem zweiten Semester gilt der reguläre Studienvertrag, der separat zwischen der Hochschule und dem Studierenden abgeschlossen wird. Die erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem ersten Semester des Fernstudiums werden im Dualen Studium anerkannt.

2.3. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfungen endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit endgültigen Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden.

2.4. Vertragsverlängerung

Wenn der Studierende nicht alle Leistungsnachweise, die für das erste Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrags festgelegten Studiengangs nach dem Modulhandbuch vorgesehen sind, innerhalb der nach Ziff. 2.1. dieses Vertrags vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um sechs Monate. In diesem Zeitraum können ausschließlich Leistungen für die Module aus dem ersten Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs weiter genutzt und ausschließlich Klausuren in den Modulen des ersten Semesters des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs geschrieben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

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