Hallo,

ich habe im Januar 2020 meine Ausbildung beendet und bin jetzt Vollzeit angestellt bei dieser Firma. Ab Oktober 2020 beginne ich ein Duales Studium, meine Frage ist jetzt ob ich (bin 20 Jahre) für die Zeit wo ich Vollzeit arbeite Kindergeldberechtigt bin oder nicht ? Da dieses Studium ja eine „Erweiterung“ der Erstausbildung ist und ich sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginne. Danke für die Antworten!