Polizeistudium und/oder Ausbildung?

Hallo,

aktuell befinde ich mich noch in meiner Schulzeit, jedoch sollte man sich nun so langsam Gedanken über das weiterführende Leben und die Zukunft machen.
Ich plane ein Praktikum bei der Landespolizei Berlin und/oder bei der Bundespolizei zu machen. Allerdings habe ich auch stellen wie z.B. die Bundeswehr oder Handwerkliche Tätigkeiten in Betracht gezogen.
Bezüglich eines Polizeistudiums oder einer Ausbildung habe ich mich denke ich recht ausführlich informiert.

Jedoch zweifle ich immer wieder daran ob ich zum Beispiel zu der Polizei passe. Natürlich, man wird auf die vorstehenden Aufgaben als Polizist gezielt Ausgebildet und Gelehrt, jedoch sollte man denke ich auch Charakteristische Eigenschaften erfüllen. So nehme ich das jedenfalls auf.
Wenn ich Tests wie z.B. „Passt du zur Polizei x.y.?!“ ausfülle, denke ich mir bei zum Beispiel bei „Ich schlichte gern und effektiv Streit“ oder „Ich bin Argumentativ schlagfertig“ eher so naja.

Meine Interesse für dieses Berufsfeld ist denke ich schon da, da ich mir vorstellen kann dass ich gern Leuten in (un-)typischen Situationen helfen würde oder es vielleicht sogar auch könnte. Naja, wie auch immer:

Gibt es unter euch (im besten Falle) ein paar Beamte die mir da ihre persönliche Meinung bezüglich dieses „Problems“ oder Dilemma meinerseits sagen möchten?

Danke im Vorraus und LG!

Bewerbung, Job, Polizei, Bundeswehr, Gedanken, Polizeiausbildung, Karriere, Beamte, Bundespolizei
Darf man einen Bewerber wegen einer bestimmten Vergangenheit ablehnen oder wäre das Diskriminierung?

Hallo,

es gab heute in unserer Clique eine bestimmte Diskussion mit verschiedenen Meinungen.

Konkret ging es um die Frage, ob ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen darf, der beispielsweise in der DDR eine Stasi-Vergangenheit hatte. Also da Beamter war oder irgendwie ein Agent, der für die andere Leute ausspioniert hat.

Ich weiß, nun kann man sich die Frage stellen, wie soll eine x-beliebige Person wie ein möglicher Arbeitgeber einfach so dahinter kommen, denn sowas werden betreffende Personen ja wohl kaum in ihren Lebenslauf etc. schreiben - aber gehen wir mal davon aus, es wäre so.

Also dass bei einem Bewerbungsgespräch der potentielle Arbeitgeber ziemlich schnell dem Bewerber mit DDR-Vergangenheit um die Ohren haut, dass er 'so jemandem wie ihn' nicht in seinem Betrieb haben will und ihn deshalb ablehnt. Auf irritiertes Nachfragen des Bewerbers, bekommt er seine ehemalige Stasi-Tätigkeit vorwurfsvoll vorgehalten und gesagt, dass man so etwas abolut missbilligen würde und dass man ihn für eine skrupelose und unmoralische Person halten würde.

Darf man so etwas rechtlich gesehen? Also einem Bewerber wegen seiner (politischen) Vergangenheit die Stelle verweigern oder ist das gesetzlich verboten? Wäre das eine eindeutige Diskriminierung oder alternativ eine Beleidigung?

Könnte der ehemalige Stasi-Mitarbeiter bei einer Absage mit solcher Begründung eventuell auf Schadenersatz/Schmerzensgeld klagen? Oder muss er eine solche 'Behandlung' ggf. ertragen - könnte er da juristisch gesehen nichts gegen tun?

Was meint ihr dazu? Wie ist da die rechtliche Situation?

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Härtefallantrag Lehramt?

Hallo liebe Community,

Ich besuche zurzeit die 12. Klasse eines Gymnasiums in NRW und werde vorraussichtlich mein Abitur dieses Jahr machen.

Schon immer wollte ich Englisch und Kunst auf Lehramt für die Sek II studieren.

Bisher bin ich auch immer eine sehr gute Schülerin gewesen. Bis sich, aufgrund einer schwer liegenden Krankheit, meine Noten dramatisch verschlechtert haben. Nun stehen im April die Abiturklausuren an und natürlich vorher auch die Vorabklausuren. Auch wenn ich diese gut bestehe, da ich nun für meine Krankheit behandlet werde, wird mein Abiturdurchschnitt nicht meiner eigentlich Leistung entsprechen. Wenn es jetzt so kommen würde, dass mein NC nicht für das Lehramtstudium in NRW ausreicht (da ich nicht ausziehen kann und möchte) wüsste ich nicht wie ich weitermachen soll. Und das scheint nicht so unwahrscheinlich zu sein. (Abgesehen von nicht zu langen Wartesemestern)

Nun habe ich recherchiert, was man machen könnte und bin auf den Härtefallantrag für einen Studienplatz gestoßen. Da es sich nicht um ein Medizin, Psychologie oder Jura Studium handelt, bei denen der NC bei ungefähr 1,0 steht, wollte ich wissen, wie die Chancen bei einem Lehramtstudium sind. (Alle Nachweise und Dokumente der Krankheit würden mir auch ausgestattet werden.)

Natürlich ist auch das Lehramtstudium sehr gefragt (Erst Recht die Fächer Englisch und Kunst). In Kunst bräuchte ich keinen Härtefallantrag zu stellen, da nur eine Eignungsprüfung bestimmt, ob man angenommen wird oder nicht.

In Englisch sind meine Noten, trotz meiner Krankheit, immernoch recht gut/okay (gut und nicht sehr gut wie damals, weil es mündlich leider nachgelassen hat) und sprechen tu ich akzentfrei im amerikanischen Akzent (Natürlich ist es kein Problem ein Akzent zu haben).

Da aber die Noten anderen Fächer stark nachgelassen haben und ich deshalb schon 3 Defizite habe, wird sich das natürlich auf die Gesamtnote des Abiturdurchschnitts auswirken.

Ich habe auch vor, mich von der Universität beraten zu lassen. Soll ich dies jetzt schon tun oder nach den Abiturprüfungen?

Vielen Dank fürs Lesen!

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