Kann die Schule einen Nateilsausgleich auch ablehnen?

Mich beschäftigt das hier zur Zeit:

Der Bruder meiner BFF ist 17 Jahre alt und geht in die 11. Klasse, dieses Jahr hat er wegen einer sozialen Phobie mit einer Therapie angefangen und seine Therapeutin hat dann einen Befund für ihn geschrieben, damit die Schule einen Nateilsausgleich beschließen kann, weil er sehr schlechte mündliche Noten hat und so etwas wie Gruppenarbeiten und Vorträge wohl nicht für ihn gehen.

Außerdem wurde nach Jahren festgestellt, dass er LRS hat. Er hatte schon immer starke Anzeichen davon, aber niemand hat das so für voll genommen, die Therapeutin hat ihn dann getestet und er hatte auch den Befund dafür.

Das Gymnasium sagt nun aber, dass ein Nachteilsausgleich an der 11. Klasse nicht mehr möglich ist, weil das Oberstufe ist. Es gibt auch andere Schüler in seinem Jahrgang, die bis zur 10. einen Nachteilsausgleich hatten, der mit dem Beginn der 11. Aber seine Gültigkeit verloren hat.

Die Therapeutin sagt aber, dass ein Nachteilsausgleich sogar noch im Studium genutzt werden kann.

Die Schule hat laut ihm abgelehnt und er soll die gleichen Bedingungen wie alle anderen haben.

Kann die Schule zu einem Nachteilsausgleich nein sagen, wenn es eine Diagnose dazu gibt, weil der Schüler in der Oberstufe ist?

Ist so etwas wirklich in erster Linie für die Grund und Mittelstufe gedacht?

Schule, Recht, Psychologie, Gesundheit und Medizin, Lehrer, Attest, Befund, Nachteilsausgleich, Ausbildung und Studium

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