Zieht Feuchtigkeit von außen nach innen?

Liebe/r Mitleser/in, folgende Situation besteht in einer Wohnung des 2. OG eines 4-Familien-Hauses, Baujahr ca. 1955 mit nordöstlicher Ausrichtung der Loggia bzw. der Wohnzimmerwand.

Das Problem an der Außenwand der Loggia besteht schon seit längerem, denn dort ist Feuchtigkeit durch einen Schaden am angrenzenden Nachbarhaus eingezogen. Die Wand wurde dann noch mit einer Farbe gestrichen, die nicht atmungsaktiv ist ... Ein Malermeister, der kürzlich vor Ort war, sagte, dass die Feuchtigkeit aus der Wand sein müsste (er hat ein wenig am Putz herumgebröselt, der trocken zu sein schien). Ein Elektriker war vor kurzem ebenfalls vor Ort und hat eine Steckdose (bzw. Sicherung) die sich in dieser Wand befindet, instandgesetzt, da seiner Meinung nach die (noch bestehende? oder Spätfolgen? der) Feuchtigkeit einen Kurzschluss ausgelöst haben muss. Die Verlängerung der Feuchten Loggiawand ist die innenliegende Wohnzimmerwand bzw. gleichzeitig auch Außenwand des Wohngebäudes, an der direkt das nächste Haus anschließt. Hier gibt es keinen Feuchtigkeitsschaden. Von der besagten Loggiawand geht im rechten Winkel die Wohnzimmerwand ab, bei der es sich um eine Außenwand (zur Loggia) handelt. Diese Wand ist in diesem Bereich "Ecke Loggia/Wohnzimmerinnen- und außenwand bzw. noch ein Stück weiter wandeinwärts" kalt und die Tapete wellt sich von innen. Ich hoffe, ich habe das als Laie ausreichend verständlich beschrieben.

Ist es möglich, dass die (evtl.) feuchte Loggiawand Ursache für die Feuchtigkeit in der Wohnzimmerwand sein kann, also dass quasi die Nässe um die Ecke gezogen ist? Ich weiß, dass Feuchtigkeit in Räumen viele Ursachen haben kann, möchte jedoch genau diese Fragestellung für mich ausgeschlossen wissen.

Vielen Dank :-)

Ratgeber, bauen, Schimmel, Bau
Eigentümer baut Zaun um Mehrfamilienhaus (Mietrecht)

Liebe Community,

Ich bin im Juli in eine neue Wohnung gezogen, nach Einzug wurde ein Zaun um das gesamte Grundstück (Wohnanlage aus insgesamt sechs Mehrfamilienhäusern, keine Platte) gebaut. Generell gibt es zwei Eingänge auf das Grundstück, einen von der Straße aus, die auch die Adresse ist und einen von einer Kreuzungsstraße. Über den Kreuzungsstraßeneingang bin ich deutlich schneller an meinem Haus und muss keinen Umweg von knapp 300m gehen, der somit einen längeren weg zu ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in der Umgebung darstellt.

Der "Seiten"Eingang war auch gleichzeitig Einfahrt zu den Mieterparkplätzen und meines Wissens nach auch die "Noteinfahrt", ein Feuerwehrwagen würde gar nicht mehr an die Wohnungen herankommen. Dieser Eingang war zunächst mit einem Schloss gesichert, für den nur die Mieter einen Schlüssel bekommen haben, die einen Stellplatz hatten. Seitdem war er immer abgeschlossen und es hing an Zettel daran "Eingang nur noch über Straße X sonst Mieterrechtliche Schritte". Inzwischen ist dieser Eingang mit einem dicken Fahrradschloss gesichert, zu dem meines Wissens niemand einen Schlüssel hat.

Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? Habe ich recht auf einen Schlüssel, obwohl ich keinen Stellplatz habe? Darf der Vermieter einfach einen Zaun bauen und den Leuten einen Weg vollkommen versperren. Zusätzlich erschließt sich mir der Zweck dieses Zaunes nicht, da die Gegend nicht grad unsicher ist.

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße J.

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