Hallo,
ich bin gelernte Steuerfachangestellte mit 15 Jahren Berufserfahrung (seit 8 Jahren bei diversen Firmen als Buchhalterin) und überlege mich nebenberuflich als Buchhaltungsbüro selbständig zu machen. Ich habe viele kleine Kunden die bei mir anfragen ob ich das nicht für die machen würde. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wie übermittelt ein Buchhaltungsbüro die USt-VA elektronisch? Über ein eigenes Elster-Zertifikat? Darf ein Buchhaltungsbüro das? Ich weiß, dass Steuerfachangestellte eine mtl. und vierteljählriche USt-VA erstellen dürfen, nicht jedoch die jährliche. Aber wie sieht die Regelung bzw. Gesetzgebung dies bei der elektronischen Übermittlung?
Bin da echt unsicher und beim Finanzamt und bei der Oberfinanzdirektion konnte mir da auch keiner eine Auskunft geben. Google hat leider auch keine Eindeutige Antwort geliefert.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
VG GundW