Hallo, wir werden in Kürze bauen. Im Garten planan wir einen kleinen Pool. dieser wird sehr nah an der südlichen Grundstükcsgrenze liegen, da der Garten nicht sonderlich groß ist. Aus diesem Grund hätten wir zum südlichen Nachbarn gerne einen Sicht-, Lärm- und Spritzschutz. Zusätzlich möchte ich vermeiden, dass sich Nachbarskinder in den Garten schleichen und den Pool unbeobachtet nutzen.
Nun sagt der Bebauungsplan folgendes aus: "Als Einfriedung der Grundstücke sind sockellose Zäune bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig.....Sockelmauern sind nicht zulässig "
Meine Fragen: Was darf ich mir unter einem sockellosen Zaun vorstellen? Wie soll der halten? Wären Gabionen (Steinkorbe) eine Alternative? Wir werden das Grundstück wg. eines Nord-Süd Gefälles von etwa 80 cm im Süden mit L-Steinen aus Beton "abfangen", was lt. Bebauungsplan auch grundsätzlich erlaubt ist. Wenn ich auf die L-Steine nun einen Zaun schraube. Ist das dann auch ein Zaun mit Sockel? Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfe sonicsearcher