Hallo liebe Community,
schade, aber leider habe ich das Gefühl, dass uns unser Architekt für den Neubau ein bisschen "über den Tisch zieht".
Im Detail:
Wir haben den Architekten bis zur Leistungsphase 4 beauftragt - also bis zur Genehmigungsplanung.
Die Ausführungsplanung und alles weitere ab Leistungsphase 4 werden wir für unseren Neubau selbst machen (Ist im Nachhinein auch genau die richtige Entscheidung gewesen).
Nun zum konkreten Problem:
Wann ist die Architektenleistung nach der Leistungsphase 4 nach HOAI erfüllt?
- Mit der Einreichung des Bauantrags oder
- Nach Genehmigung des Bauantrags?
Über Antworten von euch würde ich mich ziemlich freuen!! Eine "1+", gibts von mir noch, wenn ihr mir sagen könnt wo genau das steht :-)
Liebe Grüße
sehesi