Hallo, ich mache aktuell eine Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration, am Anfang meiner Ausbildung (bin aktuell 2. Lehrjahr) habe ich Unterschrieben dass ich ab dem ersten Krankheitstag ein Ärztliches Attest vorlegen muss. Nun meint mein Chef dass dies auch für meine Berufsschule Tage gilt, obwohl die Schule es erst nach dem 3. Tag fordert. Ich habe mich in der Schule auch immer ordnungsgemäß krank gemeldet. Mein Chef ist aber der Meinung ich müsse das Attest für meine Krankheitstage in der Schule bei ihm einreichen auch wenn ich nur einen Tag krank war. Das Attest habe ich aber nicht abgeben da ich der Meinung war Berufsschule und Ausbildungsbetrieb ist in diesem Fall getrennt, weswegen ich eine Abmahnung wegen Missachtung von Arbeitsanweisungen bekommen habe. Was ist eure Einschätzung zu rechtlichen Lage? Ist die Abmahnung ungültig?
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