Kann man auch erstmal Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen, das im Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter steht, oder muss man sich sofort bewerben?
Ich habe ein Vermittlungsvorschlag erhalten, aber das Problem besteht, das ich unbewusst, aber auch wiederum bewusst aussieht das ich eine sehr schlechte Bewerbung schreiben würde und den Lebenslauf auch schlecht beschreiben würde.
Da ich kein Berufsabschluss für den Job besitze, aber dennoch eigentlich vorausgesetzt wäre, dann wäre es gelogen, wenn ich behaupte das ich eine Fachkraft wäre, somit würde ich mich der Tatsache Strafbar machen.
Ich habe mal von 1997 - 2001 eine Berufsausbildung als Energieelektroniker/ Fachrichtung Betriebstechnik gemacht, aber die Abschlussprüfung lediglich nicht bestanden, weil ich damals als Jugendlicher zu sehr aufgeregt war.
Es würde auch sowieso nicht mehr die Möglichkeit bestehen, daß ich jemals die Prüfung nachholen kann, da ich
1. Danach auch keine großartige Kenntnisse mehr erweitern konnte, weil ich auch die Prüfung nicht bestanden habe. Es hat seit dem auch zuviel verändert, seit dem, so daß ich garnicht den Überblick darüber habe.
2. Ich somit ein Berufsabschluss eines Gültigen Verwandten Berufes mit dem gleichen Inhalt erwerben müsste und die Abschlussprüfung nur dafür machen kann, da es sich dann um ein Gültigen Beruf handelt und somit als solches genauso auch ein Ausbildungsberuf darstellt. Es würde sich um den Beruf Mechatroniker handeln.
Vom Inhalt ist der Mechatroniker, genauso gleich zu setzen wie der damalige Energieelektroniker/ Fachrichtung Betriebstechnik.
3. Kaum noch so richtig Erfahrung besitze, wie man ein Bewerbungsanschreiben richtig formuliert, aber auch genauso nicht weiß, wie man Heutzutage ein Lebenslauf Strukturiert, darstellt und was da überhaupt noch rein kommt. Somit würde ich unbewusst, aber wiederum bewusst eine unmögliche sehr schlechte Bewerbung hinschicken, die als solches auch nicht mal im Ansatz Erfolg haben würde.
Im Vermittlungsvorschlag steht, daß man sich als Hilfskraft als Elektrohelfer bewerben soll. Was nützt es einem, wenn man eigentlich nicht das Umsetzen kann, das im Vermittlungsvorschlag drin steht.
Ist es besser, wenn ich erstmal Kontakt per E-Mail mit dem Unternehmen aufnehme und den die Situation schildere, ohne das ich mich bewerbe, aber auch dem Jobcenter gleichermaßen benachrichtige, das ich mit dem Unternehmen Kontakt erstmal aufgenommen habe um desweiteren Vorgang zu klären, ob es Möglichkeiten gäbe, das ich auch denen eine Art Ausbildung mache, mit dem Ziel, das ich ich eine Abschlussprüfung absolvieren.
Wenn es eigentlich so gesehen nicht Möglich ist, weil dafür das Jobcenter zuständig wäre und ich ja sozusagen über diesen Weg eine Umschulung absolvieren müsste, so daß ich ein Berufsabschluss erziele, dann wäre es doch eigentlich Unsinn, wenn ich überhaupt eine sehr schlecht geschriebene Bewerbung an den Unternehmen hinschicke, das im Vermittlungsvorschlag drin steht.
Denn während der Umschulung bekommt man gleichzeitig auch ein Jobcouching, das dann ein dazu verhilft und auch wenn dann zusätzlich noch Hilfe besteht, nach der Umschulung Bewerbungstraining.
Ich habe weder ein Jobcouching, noch bekomme ich kein Bewerbungstraing.
Ist es das beste, wenn ich dies der Arbeitsvermittlung bzw. meiner Arbeitsvermittlerin nochmal so genau darauf hinweise, oder sollte ich mit der Bewerbung, das im Vermittlungsvorschlag enthalten ist, quasi so gesehen, mit dem Kopf durch die Wand rennen und es darauf anlegen lassen, das die mich sowieso Ablehnen.
Ich habe sehr Guten Kontakt mit meiner Arbeitsvermittlerin und Sie weiß sehr genau, wie es um mich Momentan bestellt ist. Sie ist ja auch dafür das man nichts übern Knie bricht, aber Sie hat mir ein Vermittlungsvorschlag zugeschickt.
Nun, es kommt ja ohnehin raus, das meine Bewerbung kein Erfolg haben kann. Dann wäre es doch so gesehen alles zu tun, um das es mit der Arbeitsvermittlerin zu kein Vertrauensbruch kommt.
Ich mache Momentan eine AGH (Arbeitsgelegenheit)/ MAE (Mehraufwandsentschädigung). Dies ist eine Maßnahme. Bei dieser Maßnahme kommt man ja als Langzeitarbeitsloser wieder in ein geregelten Tagesablauf und eignet sich wieder eine Tagesstruktur an. Dient aber auch gleichzeitig dazu, daß man sich festigt, um das man zeigt das man Gewillt ist, so dass das Ziel besteht, auch bewusst eine Umschulung durchzuhalten. Es wird aber auch eine AGH/ MAE aus anderen diversen Zwecken durchgeführt.
Wenn man bereits im Voraus weiß, das man im jetzigen Moment dieses Unternehmen, das im Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter drin steht, sozusagen die aktuellsten Kenntnisse nicht Garantieren kann, rennt man dann nicht Gefahr, daß sich dieses Unternehmen den Bewerber für immer merkt und als solches keine Chance für eine Spätere Möglichkeit mehr erhält.
Sowie man im Zwiegespalt steckt, dann hat man die Sorge, daß es mit Absicht zu einer Obdachlosigkeit führen soll.