Lange kannte ich es nicht, das SAG. Doch vor kurzem habe ich darüber gelesen, habe mich dann weiter informiert und bin entsetzt:
Sollte eine Bank pleite gehen, darf sie durch dieses Gesetz auf die Einlagen der Kunden zugreifen, um sich selbst zu stabilisieren oder die eigenen Aktien zu kaufen. Dabei darf sie Guthaben auf Konten, Sparbüchern, Bausparverträgen, Riester-Renten kürzen bis hin zur kompletten Enteignung, um sich selbst zu sanieren. Bankkkunden werden erst informiert, wenn sie schon enteignet wurden.
Dass das Bail-out (Steuerzahler haftet für Banken) zum Bail-in (Bankkunde haftet für Banken) geändert wurde, wusste ich. Aber das SAG kannte ich noch nicht.
Nun meine Frage:
Fällt auch ein privates, selbstgeführtes Aktiendepot bei einem Online-Broker unter das SAG?