Betreff: Anfrage zur Möglichkeit einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Reisen in die Türkei
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit im Flüchtlingsstatus in Deutschland und absolviere seit etwa 5–6 Monaten eine Ausbildung als Straßenbauer. Letzten Monat wurde mir ein Aufenthaltstitel für ein Jahr ausgestellt, der jedoch keine Reisen in die Türkei erlaubt.
Daher möchte ich mich erkundigen, ob es aufgrund meiner Ausbildung eine Möglichkeit gibt, eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um in die Türkei reisen und danach nach Deutschland zurückkehren zu können. Falls dies möglich ist, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, und welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?
Falls gewünscht, kann ich Ihnen meine Ausbildungsvereinbarung sowie eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers zur Verfügung stellen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu nähere Informationen geben könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen