Dein Vater ist ein weiser Mann, wie ich annehmen möchte. Du aber hast nicht begriffen: Wenn al-Lah (hoffentlich aus der arabischen Schrift richtig transkribiert, wie Du sie in den lateinisch geschriebenen Text hineinwirfst) darüber bescheiden soll, ob Du Richtern werden kannst, dann kannst Du es nicht werden.
Denn hier entscheiden darüber das Grundgesetz und Deine Treue zu ihm, nicht al-Lah und Dein Gehorsam zu ihm.
Meine Rechtsweisung (den Begriff nutze ich ein wenig ironisch, aber doch ernstgemeint): Wer das Kopftuch aus religiösen Gründen nicht ablegen will, kann in Deutschland fast gar keinen Beruf ausüben. Schon gar überhaupt nicht den einer Richterin.
Das war Dir vorher aber klar, sonst hättest Du nicht gefragt, oder? ;-)
Also: Knecht einer Religion bleiben, im weiblichen Falle: Magd; sich ewig unterordnen, sich verschleiern, sich verstecken, sich verkopftuchen - Deutschland ist zu meinem Leidwesen so liberal, daß wir Dir diese Wahlmöglichkeiten erlauben.
Wenn Du Dich eines Tages entscheidest, Dich selbst bürgerlich zu emanzipieren, werden sofort Menschen auf der Matte stehen, Dich zu unterstützen. Und Dich zur Not auch gegen die eigene Herkunfts-Community zu verteidigen. Dann, solltest Du nach dem Abitur außerdem noch ein religionsneutrales Jurastudium und diverse weitere Anforderungen absolviert haben, kannst Du in Deutschland Richterin werden (höre nicht auf die irren Fanatiker, die hier zuvor schon laut geworden sind).
Alles Gute für Dich!!!