Als Selbständiger erwirtschafte ich in 8 Monaten das Geld, was ich zum Leben und zur Deckung meiner bescheidenen Bedürfnisse das ganze Jahr über benötige. Die restlichen 4 Monate im Winter verbringe ich im Ausland und bin in Deutschland abgemeldet.
Ist es rechtens, dass meine Krankenkasse neuerdings für die Beitragsberechnung mein Jahreseinkommen NUR auf die 8 Monate meiner selbständigen Erwerbstätigkeit verteilt, wodurch die Beiträge jetzt massiv steigen, anstelle das ganze Jahr, die vollen 12 Monate wie zuvor auch, zu berücksichtigen?
Ist der Zeitraum zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags für Selbständige das ganze Jahr oder NUR der, in dem auch Einkünfte erwirtschaftet werden?
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