Wenn es kein bestehendes Überlassungsmodell ist, sondern dein Schwiegervater das für dich neu angehen will, ist einiges zu beachten!
Ich versuche das mal kurz zusammen zu fassen.
WIchtig ist, dass es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt. Der Arbeitnehmer also auf vertragliche Gehaltsansprüche zugunsten einer Sachleistung verzichtet.
Dein Arbeitgeber muss deinen Bruttolohn um die Leasingrate, die der Arbeitgeber bezahlt, reduzieren. Er kann auch einen Zuschuss dazu zahlen, den Lohn also nicht um die volle Rate kürzen. Nach Wegfall der Sachleistung muss der Lohn also auch wieder steigen. Du zahlst Steuern auf 25% des Bruttolistenpreises. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer im Gegensatz dazu 1% verwenden muss.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten behalten. Übernimmt der Arbeitnehmer diese, dann handelt es sich um eine Gehaltsverwendung und ist damit nicht als Leasing anerkannt. Das wird dann im Nachhinein sehr sehr unschön!
Ich empfehle, dass der Arbeitgeber mindestens die Versicherungskosten für das eBike trägt. Dann hat es der Steuerprüfer leichter ;)
Die übliche Vertragsgestaltung sieht folgendermaßen aus:
- 36 Monate Laufzeit
- Restwert um die 10%
- Kaufoption
Bei Kauf zum Vertragsende versteuerst du nochmal den geldwerten Vorteil. Die OFV hat den Marktwert pauschal mit 40% des ursprünglichen Brutto-Listenpreises festgelegt. In den meisten Fällen wird beim Verkauf dann die Pauschalversteuerung durch den Leasinggeber vorgenommen (30%). Bedeutet, dass du nochmal 9% des Bruttolistenpreises Steuern zahlst. Der Kaufpreis beträgt somit mindestens 19% (Restwert + Pauschalsteuer). Obwohl das rechtlich bedenklich ist (da ein pauschaler Verkauf zum Restwert eigentlich nicht zulässig ist).