Es gibt einmal die
- 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
- Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
- Bundeskriminalamt
- Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Es gibt bei der Polizei einen
mittleren Dienst
- Voraussetzung: Realschulabschluss
- Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
- Eingangsamt: Polizeimeister
gehobenen Dienst
- Voraussetzung: FHR/Abi
- Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
- Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
höheren Dienst
- Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
- Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
- Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat
Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Schleswig-Holstein
- Berlin
- Brandenburg
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Mecklenburg-Vorpommern
- Thüringen
- Hamburg
In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.
Das benötigt man außerdem:- Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
- Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
- nicht gerichtlich bestraft sein
- psychische und physische Belastbarkeit
sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:
- keine chronischen Erkrankungen
- keine Leberschäden
- kariesfreies Gebiss
- keine Farbsinnesstörung
- keine Hörschäden
- keine motirischen Störungen
- keine Hauterkrankungen
- keine Allergie mit erforderlicher Dauermedikation
Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.
Nach der AusbildungNach der Ausbildung bzw. dem Studium landest du im Streifendienst oder bei der Bereitschaftspolizei. Nach einigen Jahren, kannst du dich für andere Sachen bewerben:
- Kriminalpolizei
- Spezialeinheiten
- Reiterstaffel
- Hubschrauberstaffel
- Wasserschutzpolizei
- Auslandseinsatz in Kriesengebieten
- Schutz von Verfassungsorganen
In Berlin, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und beim BKA kannst du dich direkt für den Kriminaldienst bewerben.
Im allen Bundesländern wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt, die in etwa so aussieht:
- Blut-/ Urinabnahme
- Ganzkörperuntersuchung (u.a. Größre u. Gewicht)
- Ruhe-/ Belastungs-EKG
- Röntgen der Lunge
- Hör- und Sehtest
- Lungenfunktionstest
Ansonsten unterscheidet sich das Auswahlverfahren zwischen den einzelnen Bundesländern.
Folgendes gilt nur für das Bundeskriminalamt:zusätzliche Voraussetzungen für den
- gehobenen Dienst:
- (Fach)hochschulreife mit einem Durchscnitt von 3,0
- Am Einstellungstag nicht älter als 33 Jahre alt sein
- Mindestgröße: 1,62cm für Frauen, für Männer 166cm
- Einstellungstermine:
- 1. April jeden Jahres
- 1. Oktober jeden Jahres
Das Einstellungsverfahren besteht aus:
einem psychologischen Testerfahren:
- allgemeine kognitie Fähigkeiten
- Rechtschreibung
- Konzentrationstests
einem Sporttest:
- Achterlauf
- Klimmzüge
- 100 Meterlauf
- Ausdauerlauf über 6 Minuten
Gruppen- und Einzelgespräch
- Referat
- Gruppendiskussion
- Vorstellungsgespräch
der ärztlichen Untersuchung
http://www.bka.de/nn_246220/DE/Berufsperspektive/Studium/GehobenerKriminaldienst/Auswahlverfahren/auswahlverfahren__node.html?__nnn=true