Die sogenannte gesplittete Abwassergebühr wird nach und nach in den Städten und Gemeinden eingeführt. Die reinen Abwasserkosten werden aufgeteilt in Kanal und Oberflächenversiegelung. Die Gesamtkosten sollen eigentlich nicht teurer sein, als die vorherige Berechnung rein nach Frischwasser = Abwasser. Ob das gelungen ist weiß ich nicht so recht.

Jedenfalls zählt das zu den Kosten der Entwässerung und ist prinzipiell umlagefähig.

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Heizkostenverteiler: Gesamtverbrauch an Einheiten messbar an Ölverbrauch? Hoher Einheitspreis, wenig Gesamteinheiten!?

Hallo zusammen,

Folgendes Problem:

Wir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten, die völlig von allen anderen abweicht. Man kann die Heizkosten auf 6 Jahre zurück verfolgen und immer entsprachen ca. 6000-7000 Liter Öl ca. 33-43.000 Gesamteinheiten.

Dann plötzlich (18/19) sackt der Wert der Gesamteinheiten auf nur 13.000 ab, die verbrauchte Ölmenge bleibt aber bei 6400 Liter und das hat natürlich einen sehr hohen Einheitspreis zur Folge und für uns Heizkosten in Höhe von 775 Euro in nur drei Monaten (wir haben nur 3 Monate in diesem Abrechnungszeitraum dort gewohnt). Der Vermieter sagt, dass es am Leerstand liegt und deswegen weniger Einheiten verbraucht wurden. Mein Gegenargument: Warum wurden dann 6400 Liter verbraucht? Die Anfangsbestände stimmen, sofern mit der Peilmessung richtig ermittelt wurde.

In der darauffolgenden Abrechnung passen die Gesamteinheiten wieder (ca. 33.000) und wir haben Kosten von 685 Euro für 12 Monate, völlig plausibel

Nun behaupte ich: Das kann nicht richtig sein, es fehlen Einheiten und das kommt entweder durch eine defekte Anlage (warum aber war sie davor und danach wieder richtig eingestellt) oder es wurden nicht alle Heizkostenverteiler abgelesen (unsere stimmen und die von der UG Wohnung auch). EG und DG sind unbekannt, wobei DG in 7 Monaten angeblich weniger verbraucht hat als wir in drei Monaten.

Der Messdienstleister sagt, dass alles richtig ist.

Der Vermieter sagt: Da kann man nichts machen und wir müssen das akzeptieren.

Er möchte nun eine fiktive Menge an Einheiten aufschlagen (ca 10.000) um den Einheitspreis zu reduzieren. Das würde bei uns bedeuten: 465 Euro Heizkosten in 3 Monaten. Ich möchte das nicht so easy peasy akzeptieren.

Aber wie geht man in so einem Fall vor? Wie kann man das jetzt noch prüfen? Welche Möglichkeiten haben wir? Es kann doch nicht sein, dass 6400 Liter Öl angeblich so wenig Energie verbraucht haben sollen, aber die Gesamteinheiten an kw/h mit 65.000 (inkl Warmwasser) allem da verbraucht worden sind. Kann man daraus Rückschlüsse ziehen, also kw/h und Einheiten von den Heizkostenverteilern?

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Es gibt die Möglichkeit Einsicht in den Verbrauch der anderen Nutzer zu fordern.

es geht ja nur darum festzustellen, ob wirklich alle Wohnungen abgelesen und mit Verbrauch belastet wurden. Prinzipiell kann man feststellen, dass ein Leerstand nicht zu wirklich hohen Energieeinsparungen führt. Denn die ungeheizte(n) Wohnung(en) saugen quasi Energie aus den beheizten Wohnungen ab, die aber nicht erfasst wird.

Allerdings ist der Rückgang der Einheiten so extrem, dass das nicht der alleinige Grund sein kann.

Auch die Heizkostenverteiler selbst können nicht die Ursache sein. Die erfassen ja nicht einmal so und einmal so.

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Ich würde da mal ein kritisches Auge auf Anfangsbestand, Zutankung und Restbestand werfen.

Wenn z.B. eine Tankung aus der vergangenen Periode in die aktuelle Periode genommen wurde, kann das zu so einem Effekt führen. wäre aber falsch.

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Meist sind Kleinreparaturen bis zu 80 Euro im Mietvertrag geregelt und vom Mieter zu bezahlen. Darüber ninaus gehende Reparaturkosten sind nicht umlagefähig.

Wiederkehrende Lesitungen wie z.B. Wartung der Heizungsanlage, Tankreinigung oder Feuerlöscherwartung sind umlagefähig und werden im Abrechnungszeitraum geltend gemacht. anteilig.

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weil er jetzt auch den Gasbezug, den du bisher mit dem Versorger direkt abgerechnet hast, in die NK einkalkuliert. Schornsteinfegerkosten gab es bisher ja auch.

Da es sich um Vorauszahlungen handelt, über die jährlich abzurechnen sind, bekommst du evtl. Geld zurück. Ob heizen für dich insgesamt teurer wird, ist Spekulation.

Die Investitionskosten werden nicht in der NK Abrechnung abgewickelt, sondern über die Kaltmiete.

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Dass Heizkörper nicht mit HKV bestückt werden können, insbesondere der Handtuchheizkörper im Bad, kommt vor, hat aber nichts mit dem Hersteller zu tun. Dennoch würde ich mir vom Messdienst erläutern lassen, was die Ursache hierfür ist und wie das abgestellt werden kann. Schätzungen sollten vermieden werden.

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noch ein Nachtrag:

bei dem Wert 16,02 (30% Grundkosten) handelt es sich um qm, nicht um kwh.

Eure qm wurden entsprechend des Nutzungszeitraums gekürzt. Das entspricht der Heizkostenverordnung.

Ihr wohnt im EG, unter Euch der unbeheizte Keller. Da springt die FBH auch schon mal aus Frostschutzgründen an.

Jede Wohnung hat einen eigenen Strang. Eine "Fremdversorgung" von nebenan ist damit ausgeschlossen. Wenn da was warm wurde, dann stammt das von eurem Strang.

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Bei FBH sind Wärmemengenzähler installiert. 2900 kwh ist nicht so üppig, heißt aber auch, dass ihr geheizt haben müsst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die FBH ausgestellt war. Macht Euch mit der Regelung vertraut.

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digitale Heizkostenverteiler haben zwei Fühler. Einen für die Raumtemperatur, einen für die Heizkörpertemperatur. Aus der Differenz wird brechnet wie intensiv geheizt wird oder auch nicht. Fremdwärmequellen spielen keine Rolle. Der Verbrauch am HK in der Küche resultiert aus einem reelen Durchfluss, entweder weil das HK Ventil undicht ist, der Thermostatkopf nicht mehr zuverlässig arbeitet oder wegen Frostsicherung.

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