Hallo Community,

ich habe eine Abrechnung für den ersten Monat bekommen, bei der die Nutzerwechselkosten mit abgerechnet sind und durch diese eine Nachzahlung gefordert wird.

Nun steht in dem Mietvertrag folgende Klausel:
"Zieht der Mieter innerhalb der Heizperiode aus / ein, hat er die Kosten der Zwischenablesung zu tragen. Unterbleibt die Zwischenablesung, wird nach der Gradtagszahlentabelle abgerechnet. Es ist dem Mieter bekannt, dass die Heizkostenabrechnungsfirma bei einem Wohnungswechsel innerhalb eines Jahres eine Nutzwechselgebühr berechnet."

Wenn das so gültig ist, nehme ich das hin und bezahle die Nachzahlung.

Nur kommt mir da gerade der Zweifel auf, ob die Formulierung dort wirklich so gültig ist, oder ob es dort nur steht, damit keiner die Kosten hinterfragen tut.
Es steht dort, dass mir dies bekannt ist, dass die Hka. Firma eine Gebühr berechnet.
Allerdings weder, dass ich diese übernehme, noch, dass die Gebühr mit in die Nebenkosten einfließt. Das kommt mir etwas schwammig vor.

In anderen Teilen des Mietvertrags und auch in der Nebenkosten Zusammensetzung kommen die Nutzerwechselkosten nicht mehr vor.

Was ist eure Meinung dazu?