Die Einnahmen aus deiner freiberuflichen Tätigkeit musst du definitiv beim Finanzamt angeben, egal wie hoch sie sind. Als Kleinunternehmer bist du zwar von der Umsatzsteuer befreit (sofern du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast), aber die Einkünfte selbst musst du in der Einkommensteuererklärung angeben.

Das Geld, das du von deiner Mutter bekommst, könnte theoretisch als Schenkung gelten, wenn es regelmäßig und über längere Zeit läuft. Schenkungen von Familienangehörigen sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei (bei Eltern liegt dieser bei 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren), aber es sollte trotzdem dokumentiert werden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass es keine versteckten Einkünfte sind.

Spenden sammeln ist heikel, da es hier stark darauf ankommt, wie du das genau machst. Wenn du Spenden für private Projekte sammelst und die Gelder dir direkt zufließen, können sie als Einkommen gewertet werden und wären steuerpflichtig. Es könnte Sinn machen, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, um Spenden rechtlich sauber zu sammeln und steuerlich korrekt abzuwickeln. So könntest du verhindern, dass das Finanzamt das als persönliche Einnahmen sieht. Das Thema ist leider ziemlich kompliziert, und wenn du größere Summen planst, wäre ein Steuerberater wirklich hilfreich, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Sehr hilfreich (und kostenlos) ist dabei oft auch die WKO:

https://www.wko.at/steuern/im-nebenberuf-unternehmer

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Das klingt echt schwierig, besonders wenn du ohnehin nicht so gut in Bio bist. Aber hey, wenn dein Englisch auf Abiturniveau ist, hast du zumindest einen Vorteil. Versuch, das Ganze als eine Art zweisprachigen Unterricht zu sehen – Englisch und Bio in einem. Und wenn du was nicht verstehst, frag einfach nach. Herr Z weiß bestimmt, dass sein Deutsch nicht perfekt ist, und er sollte Verständnis haben. Falls es gar nicht geht, könntest du nach dem Unterricht nochmal mit ihm reden oder dir online Hilfe auf Deutsch suchen. Du schaffst das schon!

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Wenn du das Gefühl hast, dass diese Bindung problematisch ist oder euer Verhältnis beeinträchtigt, könnte es helfen, offen darüber zu sprechen. Vielleicht erfährst du dabei mehr über die Gründe, warum ihm diese Verbindung so wichtig ist.

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Eine solche Studie über Nahtoderfahrungen, bei der Teilnehmer unter klinischen Bedingungen in einen schmerzlosen Tod begleitet werden, wirft tiefgreifende ethische und moralische Fragen auf, die in mehreren Dimensionen beleuchtet werden müssen. Es geht dabei um Fragen der Menschenwürde, Autonomie, Forschungsethik, und den gesellschaftlichen Umgang mit Leben und Tod.

1. Menschenwürde und Autonomie

Eine der zentralen moralischen Überlegungen ist die Frage der Menschenwürde und Autonomie. Zwar könnten potenzielle Teilnehmer in einer solchen Studie theoretisch ihre Einwilligung geben, jedoch bleibt die Frage, ob diese Einwilligung wirklich freiwillig und wohlüberlegt ist. Besonders bei Menschen, die ohnehin suizidal sind, besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie die Tragweite ihrer Entscheidung möglicherweise nicht vollständig erfassen oder dass sie durch ihre psychische Verfassung in eine Zustimmung gedrängt werden, die unter anderen Umständen nicht gegeben würde. Selbst wenn psychologische Gutachten vorliegen, um eine psychische Erkrankung auszuschließen, ist es schwer sicherzustellen, dass die Entscheidung nicht von einer momentanen Verzweiflung geprägt ist.

2. Ethische Aspekte der Forschung

Forschung an Menschen, insbesondere in Bereichen, die Leben und Tod betreffen, unterliegt strengen ethischen Standards. Eine zentrale Frage ist, ob die potenziellen Erkenntnisse der Studie den extremen Eingriff in das Leben und die Autonomie der Teilnehmer rechtfertigen. Die Forschungsethik basiert auf Prinzipien wie dem Schutz des Lebens, der Vermeidung von Schaden und der Gewährleistung des Wohls der Versuchspersonen. In diesem Fall wird das Leben der Teilnehmer bewusst gefährdet, was im Widerspruch zu diesen Grundsätzen steht.

3. Moralische Verwerflichkeit und die Intention hinter der Forschung

Die Idee, Menschen in einen klinischen Tod zu versetzen, selbst unter der Prämisse einer Reanimation, könnte als Instrumentalisierung des Menschen für wissenschaftliche Zwecke angesehen werden. Dies wirft die Frage auf, ob der Zweck – nämlich Erkenntnisse über Nahtoderfahrungen zu gewinnen – die Mittel heiligt. Ein solcher Ansatz könnte die Grenze zwischen wissenschaftlicher Neugier und der Achtung vor dem Leben überschreiten. Es wäre moralisch verwerflich, Menschen als Mittel zum Zweck zu behandeln, selbst wenn diese damit einverstanden sind.

4. Vergleich mit "Körperwelten" und ähnlichen Projekten

Der Vergleich mit Ausstellungen wie "Körperwelten" hinkt in diesem Kontext, da es sich dort um die Ausstellung von bereits verstorbenen Körpern handelt, die zu Lebzeiten einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Nutzung zugestimmt haben. Im Unterschied dazu würde die vorgeschlagene Studie aktiv das Leben von Menschen beenden, was eine ganz andere ethische Dimension darstellt.

5. Potenzielle gesellschaftliche Auswirkungen

Eine solche Studie könnte erhebliche gesellschaftliche Implikationen haben. Sie könnte den gesellschaftlichen Umgang mit dem Tod, Suizid und die Bedeutung des Lebens fundamental verändern. Es besteht das Risiko, dass die Normalisierung einer solchen Praxis das Leben entwerten könnte und Suizid als eine Art wissenschaftliches Experiment betrachtet wird, was ethisch bedenklich ist.

Meine Schlussfolgerung:

Insgesamt lässt sich argumentieren, dass eine solche Studie nicht nur ethisch problematisch, sondern moralisch verwerflich wäre. Auch wenn die Idee, Nahtoderfahrungen wissenschaftlich zu untersuchen, verständlich ist, rechtfertigt sie nicht die Mittel, die in der vorgeschlagenen Studie angewandt würden. Die Risiken für die Teilnehmer, die potenziellen ethischen Verstöße und die moralische Instrumentalisierung von Menschenleben sprechen deutlich gegen die Durchführung einer solchen Studie. Es gibt sicherere und ethisch vertretbare Wege, um das Phänomen der Nahtoderfahrungen zu erforschen, die den Respekt vor dem Leben und der Autonomie der betroffenen Personen gewährleisten.

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