Guten Abend,

folgende Frage aus dem Arbeitsrecht:

Wenn ein AN aufgrund psychischer Belastung eine AU bei AG 1 einreicht und dann bei AG 2 eine vergleichbare Tätigkeit ausübt und AG 1 daraufhin kündigt, könnte sich AN dagegen wenden mit der Argumentation, die psychische Erkrankung sei nur bei der Arbeit bei AG 1 bestehend (bspw. Probleme mit der Belegschaft oder Arbeitsumstände)?

Vielleicht hat ja jemand tiefere Kenntnisse im Arbeitsrecht.

Danke