Folgende gesetzliche Regelungen gelten:
- Die Polizei darf Personenkontrollen nur mit konkreter Begründung durchführen. Auch wenn die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen „zufällige“ Kontrollen durchführen darf, muss sie die Auswahl einer einzelnen Person im Zweifelsfall rechtfertigen können.
- Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen.
- Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten. Auf eine Antwort bestehen dürfen die Polizisten nicht. Wer als Befragter hier freiwillig zu auskunftsfreudig ist, kann sich selbst schaden und möglicherweise sogar einen konkreten Verdacht begründen. Es empfiehlt sich also, höflich und möglichst knapp auf die Fragen zu antworten, um diese Situation schnellstmöglich zu beenden.
- Eine Auswahl der kontrollierten Person anhand diskriminierender Merkmale wie der Hautfarbe bzw. bestimmter äußerer Merkmale (Racial Profiling) ist nicht zulässig.
Seinen Ausweis immer dabei haben muss man als deutscher Staatsbürger übrigens nicht.