Und jetzt mal eine sachliche Antwort, ohne gefährliches Halbwissen oder sonstiges bla bla.
Im Rahmen deiner Bewerbung must du jegliche Vorstrafen angeben und du unterschreibst für die Richtigkeit deiner Angaben. Wenn du die Vorstrafe angibst, wird deine Bewerbung von einem Rechtsberater der Bundeswehr geprüft, der dafür dann eine Einschätzung abgibt. Das kann dann zu einer Einladung zum Einstellungstest führen, oder eben auch zu einer Absage ganz ohne Einstellungstest - wie hoch die Chancen sind, ist reine Spekulation.
Solltest du die Vorstrafe nicht angeben und wirst eingestellt, begehst du einen so genannten Einstellungsbetrug nach § 46, Absatz 2 Soldatengesetz. Wenn dies an's Tageslicht kommt - und das wird es im Rahmen irgendeiner SÜ so oder so - wirst du entlassen und musst noch mit einem weiteren Strafverfahren rechnen.
Die Bundeswehr ist bei weitem nicht so verzweifelt, dass tatsächlich jeder genommen wird oder irgendwelche zwielichtigen Ausnahmen gemacht werden.