Hallo Mrbadguy84

in einem Fall wie deinem bietet es sich an einen hierauf spezialisierten Ghostwriter zu kontaktieren, damit bist du auf der sicheren Seite. Davon dir selbst etwas zusammenzuklöppeln solltest du dringend absehen, das geht in die Hose.

Auch wenn ich selbst für das Verfassen von Arbeitszeugnissen aktuell nicht zur Verfügung stehe kann ich dir einen diesbezüglichen Kontakt herstellen. Ich stehe in Verbindung zu einem Netzwerk von Personalern, Entscheidern und Ehemaligen die diese Hilfestellung gelegentlich zur Verfügung stellen.

Setze dich bei Interesse gerne unter "bewerbungsfragen@hotmail.com" mit mir in Verbindung.

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"Bedauern" fehlt in Ausbildungszeugnis als Informatiker schlimm?

Ich wurde nach meiner Ausbildung leider nicht übernommen, habe aber eigentlich ein gutes Ausbildungszeugnis, aber ohne, dass am Schluss neben dem Dank für die angenehme Zusammenarbeit steht, dass mein Weggang "bedauert" wird. Am schluss wird aber trotzdem noch einmal "weiterhin viel Erfolg" gewünscht, deswegen frage ich mich jetzt wie schlimm das Fehlen von dieser Formulierung ist:

Herr x hat seine Berufsausbildung mit hohem Engagement und regem Interesse betrieben. Er zeigte eine gute Auffassungsgabe und hat sich mit Erfolg alle wesentliche Fertigkeiten und Kenntnisse eines Fachinformatikers für Anwendungsentwicklung angeeignet. Aufgrund seiner guten Lern und Arbeitsweise erledigte er die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben quantitativ und qualitativ gut. Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit waren bei ihm stets selbstverständlich.

Das Verhalten von Herrn x gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und Mit-Auszubildenden sowie gegenüber Geschäftspartner und Kunden war jederzeit einwandfrei. Zudem fügte er sich als Auszubildender gut in die wechselnden Teams ein.

Auch den schulischen Teil seiner Ausbildung hat Herr x mit gutem Erfolg abgeschlossen.

Wir bedanken uns bei Herrn x für die angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit.

Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg!

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Narcatascane, würde hier stehen dass man seitens deines Ausbildungsbetriebes dein Ausscheiden bedauert würde sich der Leser fragen warum man dich nicht übernommen hat... Im Klartext- das wäre unglaubwürdig.

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Hallo MrsMastina,

Hallo zusammen.
Mein Chef ist plötzlich im November 2021 verstorben. Die Witwe, die gleichzeitig auch die Erbin der Praxis war, weigert sich leider immernoch wehement mir ein Arbeitszeugnis auszustellen...
Ich habe in dieser Praxis meine Ausbildung gemacht

also muss dir ein Ausbildungszeugnis vorliegen

und eigentlich direkt nach der Ausbildung eine leitende Stelle übernommen von einer Kollegin, die in Elternzeit gegangen ist. Die Praxis lief vor und nach dem Tod meines Chefs eigentlich hauptsächlich durch mich. Das möchte ich natürlich in einem qualifizierten Arbeitszeugnis haben...
Die Witwe meint jetzt sie wisse ja gar nicht wie ich arbeite und sie sei ja bis zur Klärung der Erbschaft nicht die ganze Zeit mein Chef gewesen. Nun ja, sie hat eigentlich 8 Monate noch nach dem Tod mit mir zusammen gearbeitet in der Praxis...Sie weiß wie ich arbeite und was ich alles mache
Kennt sich damit hier jemand besser aus?

Zunächst mal- bist du denn aus der Praxis ausgeschieden?

Ich kenne es so, dass sie trotzdem verpflichtet ist mir eins zu schreiben, da alle Pflichten nach dem Tod meines Chefs auf sie übergegangen sind, und/oder ich mir selbst eins schreiben kann mit dem Hinweis, dass ich es verfasst habe und dieses muss sie mir dann unterschreiben?
Ich bestehe auf dieses Arbeitszeugnis, denn es macht einen sehr schlechten Eindruck wenn man von den ersten 6 Arbeitsjahren einfach kein Zeugnis hat...
Vielen Dank schon mal!

Von dem Gedanken "dir selbst eins zu schreiben mit dem Hinweis, dass du es verfasst hast" solltest du dringend Abstand nehmen, das ist Quatsch.

Grundsätzlich- bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das bis zum Versterben deines Chefs jetzt jedoch nur noch den Charakter eines einfachen Arbeitszeugnisses haben kann. Oder gibt es sonst noch jemanden der befähigt und befugt ist dich in diesen Zeitraum zu bewerten?

Was nun die darauffolgende Zeit angeht in welcher seine Frau offenbar die Praxisnachfolge angetreten hat- hier sehe ich den Anspruch gegeben dass es auch Angaben zu Leistung und Verhalten usw. enthalten kann.

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Hallo Narcatascane,

Das Aufführen von Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit kann in bestimmten Fällen negativ auffallen, das scheint hier aber nicht gegeben.... eigentlich. 😉

Was mir aber als Negativ auffällt ist das !Ausrufezeichen! im letzten Satz, darin sehe ich eine verbotene Hervorhebung.
Hast du dieses ! tatsächlich so aus dem Original übernommen? Falls Ja solltest du das Zeugnis hier einmal vollständig einstellen, das könnte ein Indiz dafür sein dass es noch weitere "Auffälligkeiten" enthält.

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Hallo Unxidriv,

kurz, knapp... der Laie wird sich vielleicht am fehlenden "viel" beim Wunsch nach weiterhin Erfolg stören, im Wirklichkeit ist das aber kein Problem. Aufgrund des sehr kurzen Zeitraums ist das alles völlig OK so. 👍

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LisaMaier, es gilt auch hier- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung benötigt man das vollständige Zeugnis, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

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Hallo Erfahrung9,

in einem Fall wie deinem bietet es sich an einen hierauf spezialisierten Ghostwriter zu kontaktieren, damit bist du auf der sicheren Seite. Davon dir selbst etwas zusammenzuklöppeln solltest du dringend absehen, das geht in die Hose.
Auch wenn ich selbst für das Verfassen von Arbeitszeugnissen aktuell nicht zur Verfügung stehe kann ich dir einen diesbezüglichen Kontakt herstellen. Ich stehe in Verbindung zu einem Netzwerk von Personalern, Entscheidern und Ehemaligen die diese Hilfestellung gelegentlich zur Verfügung stellen.
Setze dich bei Interesse gerne unter "bewerbungsfragen@hotmail.com" mit mir in Verbindung.

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Hallo Simba,

dieser Textausriss legt nahe dass eine insgesamt nicht mehr befriedigende Gesamtwertung vermittelt werden soll, die tatsächliche Falltiefe und ggf. die Begründung dafür ergibt sich jedoch erst im Kenntnis des kompletten Zeugnisses.

Es gilt also auch hier- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung benötigt man das vollständige Zeugnis, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

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Hallo Durank,

zunächst einmal hast du nur einen Zeugnisausschnitt eingestellt, was zwar keine abschließende Wertung zulässt- wohl aber eine Tendenz erkennen lässt. Wenn der ausgelassene Teil also keine Abwertung beinhalten sprechen wir hier über eine unterm Strich gute Beurteilung.

Allerdings fragt sich der Leser warum der Arbeitgeber diese gute Mitarbeiterin gehen lässt, wo er ihr Ausscheiden doch bedauert?!?
Jetzt stelle dir mal vor man hätte dich als sehr gut beurteilt- aber dennoch ohne plausible Erklärung mit Vertragsablauf verabschiedet... das glaubt doch kein Mensch. 😉

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Wie bewertet ihr dieses Zeugnis?Bitte um Hilfe!?

Hallo, ich möchte herzlich um eine Bewertung dieses Zeugnisses von Leuten die sich auskennen, bitten! Auch auf Rechtsschreib-Gramma.Tippfehler.

Herr xxx, geboren am xxx, war vom xxx bis xxx als Servicemitarbeiter in unserem Unternehmen tätig.

Die xxx ist ein junges Unternehmen der Personaldienstleistung, spezialisiert auf die gehobenen Eventgastronomie. Zu unserem Kundenstamm zählen Cateringgrößen, renommierte Sternerestaurants sowie weltbekannte Modelabel und führende Automobilkonzerne.

Die Tätigkeit von Herrn xxx umfasste vor allem folgende Aufgaben:

Auf- und Abbau auf verschiedenen Veranstaltungen

Eigene Durchführung des Service in Vorstandsbereichen

Anwendung unterschiedlicher Servicemethoden wie Flying, Menü- oder Buffetservice

Stellen und Vorbereiten von Konferenzräumen und selbstständige Durchführung des Konferenzservice

Betreuung internationaler Gäste auf verschiedenen Messen

Promotion für verschiedene Unternehmen

Unterstützung des Service in ausgezeichneten Sterne Gastronomien

Herr xxx verfügt über große Fachkenntnisse. Herr xxx beherrschte den Arbeitsbereich stets umfassend und sicher, hatte oft neue Ideen und fand optimale Lösungen.

Auch höchstem Arbeitsaufwand und Termindruck war Herr xxx jederzeit gewachsen.

Herr xxx zeichnete sich stets durch hohe Arbeitsmotivation und ausgezeichnete Einsatzbereitschaft aus, auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.

Der Arbeitsstil von Herrn xxx war jederzeit in höchstem Maße geprägt von Zuverlässigkeit, Systematik, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein sowie hervorragender Arbeitsqualität.

Herr xxx übertraf die Anforderungen der Position und unsere Erwartungen stets in hohem Maße, sodass wir mit der Leistung stets außerordentlich zufrieden waren.

Aufgrund seiner hilfsbereiten und freundlichen Art erfreute sich Herr xxx hoher Wertschätzung seiner Vorgesetzten, Kollegen und der zu testenden Personen. Sein Verhalten war stets vorbildlich.

Im xxx 2020 wurde Herr xxx von uns als Mitarbeiter des Monats ausgezeichnet.

Aus wirtschaftlichen Gründen wurde der Standtort in xxx aufgelöst. In diesem Zuge wurden alle Mitarbeiter dieses Standortes, darunter Herr xxx, entlassen.

Wir bedauern diese Entscheidung außerordentlich. Herrn xxx danken wir für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Personalabteilung

Zusätz.Fragen: 1)ein Tippfehler in der Vorletzten Reihe, das Wort Standtort statt Standort. Ist es sehr schlimm und sollte um korrektur bitten, oder nicht so schlimm und beinflusst das Bild nicht negativ?

2) Beim Satz: Aufgrund seiner hilfsbereiten und freundlichen Art erfreute sich Herr Tiakas hoher Wertschätzung seiner Vorgesetzten, Kollegen und der zu testenden Personen. Sein Verhalten war stets vorbildlich.

Ist es ein positiv/gut formulierter Satz mit Note 1 oder 2, oder sollte um verbesserung bitten, falls es bisschen fraglich oder nicht so positiv klingt.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe und Antworten im Voraus!

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Hallo Cesare8,

die Schreibweise ist recht einfach, was aber aufgrund der Tatsache dass es seitens eines jungen Unternehmens der Personaldienstleistung ausgestellt wurde als authentisch durchgehen kann. Dies berücksichtigend sehe ich hier den nachvollziehbaren Text des Zeugnisses eines außerordentlich guten Mitarbeiters.

Allerdings...

1)ein Tippfehler in der Vorletzten Reihe, das Wort Standtort statt Standort. Ist es sehr schlimm und sollte um korrektur bitten, oder nicht so schlimm und beinflusst das Bild nicht negativ?

Das muss dringend korrigiert werden, dies nicht zuletzt weil der Leser unterstellen wird dass du selbst nur über eingeschränkte Rechtschreibkenntnisse verfügst... schließlich hast du diesen Fehler augenscheinlich nicht bemerkt. 😉

2) Beim Satz: Aufgrund seiner hilfsbereiten und freundlichen Art erfreute sich Herr Tiakas hoher Wertschätzung seiner Vorgesetzten, Kollegen und der zu testenden Personen. Sein Verhalten war stets vorbildlich.

Hier stolpere ich über die "zu testenden Personen". M.E. sollte hier von Kunden und Gästen gesprochen werden.

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Hallo Nobody177,

wenn ein Bewerber dem potentiellen Arbeitgeber zum einen interessant und passend scheint, sein Zeugnis jedoch Fragen aufwirft die ihm nur der Verfasser beantworten kann dann ist es durchaus möglich dass er diesen ehemaligen Arbeitgeber kontaktiert. Wenn/Weil solch ein Anruf nicht just for fun - sondern aus einem berechtigten Interesse heraus erfolgt ist dieser auch nicht grundsätzlich verboten.

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Hallo wmboykott,

Ich habe von meinem alten Arbeitgeber ein Dienstzeugnis bekommen, welches der Note 2 entspricht. Es steht zur vollen Zufriedenheit und bedauern, dass wir xyz verlieren. Solide Kenntnisse gehabt, ...

woher weißt du dass dein Zeugnis der "Note 2" entspricht? Die von dir hier zitierten Schlagworte sprechen nicht unbedingt dafür.

Also nicht ganz Perfekt sondern einfach gut. Soll ich dieses Dienstzeugnis meinem jetzigen neuen Arbeitgeber weiterleiten oder eher nicht?

Wurde das denn so vereinbart bzw. hat er es angefordert? In dem Fall natürlich schon.

Kann ich noch mit einem Dienstzeugnis welches der Note 2 entspricht Plus punkte sammeln oder eher nicht?

Nur dann wenn dir im Zeugnis Qualifikationen bestätigt werden die du bislang nicht kommuniziert hast und die für deinen neuen Arbeitgeber von Interesse sind. Ist das denn so?

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Hallo 734PED12x,

diese Formulierung kann Bestandteil einer sehr guten Wertung sein.
Wichtig ist wie du mit diesem besonders fundierten Fachwissen umgehst, inwiefern du es regelmäßig aktualisierst (gerade bei IT-lern wichtig) und ggf. erweiterst... und ob/wie du es anwendest.

Es gilt also auch hier- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung benötigt man das vollständige Zeugnis, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

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Hallo FrankaGirl,

die Formulierung  "... wir wünschen für den beruflichen und privaten Lebensweg viel Erfolg" kann dann dazu beitragen eine unterm Strich gute Wertung zu bestätigen, wenn die erbrachten Arbeitserfolge im Rahmen der Schlussformulierung an anderer Stelle ihre Würdigung finden.
Gängiger ist in solch einem Fall aber tatsächlich ein "... weiterhin viel Erfolg"

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Hallo MCell,

der von dir hier eingestellte Textausschnitt lässt ein unterm Strich befriedigendes Arbeitszeugnis vermuten.

Es gilt jedoch auch hier- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung benötigt man das vollständige Zeugnis, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

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Hallo TheQuestionX712,

"Anführungszeichen" gehören zu den verbotenen Hervorhebungen und dürfen daher nicht in Arbeitszeugnissen verwandt werden.

An besten stellst du dein Zeugnis hier vollständig ein, an deiner Einschätzung (Das Zeugnis ist in jedem Bereich die Note 2) habe ich so meine Zweifel.

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Hallo MrX,

Dieses Fachwissen konnte er ohne Einschränkungen an seine Mitarbeiter weitergeben.

du hast dort demnach eine leitende Position bekleidet? Dazu müsste dann mehr im Zeugnis stehen.

Als nächstes fällt auf dass dein Engagement, deine Belastbarkeit, deine Auffassungsgabe usw. von nicht erwähnenswerter Ausprägung sind. Da wird das "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" zur Farce.

Mit freundlichen Grüßen

Das steht nicht wirklich so im Zeugnis?

Mal ganz ehrlich, wer hat diesen Text denn verzapft? 😉

Es gilt auch hier- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung benötigt man das vollständige Zeugnis, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

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Hallo Darcel,

setze dich mit dem Unterzeichner in Verbindung, erkläre ihm dass dir von diesbezüglich kompetenter Seite (hoffentlich ist das auch wirklich so?) erklärt wurde dass dein Arbeitszeugnis einen negativen Eindruck hinterlässt und frage ihn welche Aussagen und Wertungen er vermitteln wollte. sollte sich herausstellen dass es hier zu missverständlichen Formulierungen kam dann bitte um Nachbesserung.

Ich habe mir überlegt dass ich selber ein Zeugnis schreibe... 

Davon solltest du dringend absehen, das geht in die Hose.

Sollte man dir anbieten selbst einen Zeugnistext einzureichen dann kontaktieren einen hierauf spezialisierten Ghostwriter. Damit bist du auf der sicheren Seite. Auch wenn ich selbst für das Verfassen von Arbeitszeugnissen aktuell nicht zur Verfügung stehe kann ich dir einen diesbezüglichen Kontakt herstellen. Ich stehe in Verbindung zu einem Netzwerk von Personalern, Entscheidern und Ehemaligen die diese Hilfestellung gelegentlich zur Verfügung stellen. Kontaktiere mich bei Interesse gerne unter "bewerbungsfragen@hotmail.com".

Vom allseits bekannten Zeugnisdiscounter, für den hier ja bereits geworben wurde kann ich nur abraten denn die Formulierungen von deren banalen Standardtexten sind in vielen HR-Abteilungen längst bekannt. Zeugnisse die sie enthalten werden darum als nicht vom Arbeitgeber selbst verfasst erkannt... und die jeweilige Bewerbung darum ggf. aussortiert.  justmy2cents 😉

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Hallo "tmmtmm",

die von dir hier eingestellten Sätzlein wirken durchaus positiv, vorausgesetzt dass die Formulierungen zur Tätigkeit passen.

Es gilt auch hier- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung benötigt man das vollständige Zeugnis, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

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Hallo Corod,

mit deiner Überschrift "Arbeitszeugnis einklagen?" gehst du schon in die richtige Richtung. Falls noch nicht geschehen mahne das Zeugnis bei deinem ehemaligen Arbeitgeber nachweislich letztmalig an, setze eine angemessene Frist (ggf. 2 Wochen) und kündige an dass du bei weiterer Untätigkeit rechtliche Schritte einleiten wirst. Sollte wieder nichts passieren gehst du nach Fristablauf zum zuständigen Gericht und reichst Klage ein, dafür braucht man in solch einem eindeutigen Fall keinen Anwalt. Bei der Formulierung der Klage wird man dir bei Gericht helfen.

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