Welche Tätigkeitsgruppe bin ich (MFA)?

Hallo ihr, ich habe da mal eine Frage bezüglich der Unterteilung zum Gehalt in Tätigkeitsgruppen im Beruf der medizinischen Fachangestellten.

Zu mir:

Ich bin nun 2 Jahre ausgelernt und übernehme sehr viele Aufgaben in der Praxis (habe hier auch meine Ausbildung gemacht), da wir in den letzten Jahren viele Wechsel hatten und ich nun deutlich länger als alle andere da bin und somit natürlich viel mehr Abläufe etc. kann, habe ich so ziemlich die "höchste Stellung" unter den Arzthelferinnen (die anderen sind alle mindestens 25 Jahre älter als ich).

Ich übernehme alle Arbeiten im Lager (Bestellungen, aussortieren von abgelaufenen Materialien etc.), mache das Qualitätsmanagement, kümmere mich um die Wartungen der medizinischen Geräte, mache die Fehlerbehebungen an allen Geräten, manage den Ablauf der Praxis, führe die Abrechnung durch, plane operative Eingriffe im Krankenhaus und alle Helferinnen kommen zu mir wenn sie ein Problem haben oder mal einen Tag frei brauchen oder früher gehen müssen. Mein Chef kommt auch immer zu mir, wenn irgendwas ist. (Mache diese ganzen Aufgaben zusätzlich zum "normalen Arbeitsbereich" jeder MFA)

Meine Kolleginnen meinen, ich wäre von den Arbeiten her eine Erstkraft. Mein Chef hat mich aber nicht dazu ernannt. Sie schätzen mich sehr und meinen, dass die Praxis mit mir steht und fällt.

Ich möchte meinen Chef nach mehr Gehalt fragen (nachdem sich daran leider nichts geändert hat, obwohl ich nun diese ganzen Arbeiten zusätzlich zum normalen Arbeitsbereich mache seit 1 Jahr) und möchte dafür wissen, in welche Tätigkeitsgruppe ich falle, damit ich weiß, wie viel ich verlangen kann.

Ich arbeite 38,5 h pro Woche.

Danke für eure Hilfe! 😊

Gehaltsvorstellung, Medizinische Fachangestellte, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Nachbarkinder rodeln ständig in unser Grundstück. Wer haftet wenn sie sich verletzten?

Hallo zusammen.

Unsere Nachbarskinder (zwei im Alter zwischen 7 bis 10 Jahren) rodeln immer auf dem Berg der direkt neben unserem Haus ist (auch mit Freunden). Eine Senke vom Berg endet direkt in unserem Grundstück. Wir haben aktuell keinen Zaun, weil der alte vor 2 Jahren entfernt wurde, weil er so morsch war. Man sieht aber deutlichst wo unser Grundstück beginnt und die Kinder wissen es. Direkt am Rand von unserem Grundstück (also noch auf unserem Grundstück) stehen vereinzelt große "Büsche", die auch unten Äste rausstehen haben. Auch unser Komposthaufen steht am Rand des Gartens, im Grundstück.

Wir haben die Kinder (und die Eltern!!) nun in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass sie doch bitte auf einer anderen Seite des Berges rodeln sollen um nicht in unseren Garten zu rodeln, da dort eben die Büsche mit den Ästen, welche wortwörtlich "ins Augen gehen können" und recht nah nach Beginn des Grundstücks auch eine Hausecke von unserem Haus steht.

Leider werden unsere Bitten jedes Jahr aufs Neue nicht berücksichtigt! Immer wieder rodeln sie bis 2-3 Meter in unser Grundstück und sind einmal sogar beinahe in das Hauseck gekracht! In unseren Komposthaufen, welcher aus einzelnen Gittersätzen zusammengesteckt ist (wie ein Auslauf für Hasen), sind sie auch schon gerodelt vor 2 Jahren. Der ist jetzt komplett verbogen. Wir haben es damals beobachtet aber nichts gesagt, weil es halt auch Kinder sind. Die sollen ja Spaß haben dürfen...

Wir wollen den Kindern ja nichts böses oder so. Sie könnten sich aber echt verletzen. Und wir wollen auch nicht, dass sie ständig auf unserem Grundstück sind.

Deswegen die Frage, was ist wenn sie sich dabei jetzt wirklich auf unserem Grundstück verletzen? Wer haftet?

PS: sie gehen immer ohne die Eltern rodeln. Also ohne Aufsicht

Vielen Dank im Voraus

Grundstück, Haftung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.