Es gibt keinen sozialen IQ ... es gibt nur "kluge" Leute (Linke) die meinen sie hätten mit ihrem Gefasel das Recht gepachtet, von der Arbeit anderen zumindest (mit-) zu leben.

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Facility Manager = Hausmeister

Wenn er dann als solcher noch andere "Hilfs-Hausmeister" unter sich hat, ist er wohl auch Objektleiter, wobei man auch einen einfachen Hausmeister wohl so nennen kann ...

Objektleiter ist aber NICHT die Objektverwaltung, welche die Eigentümer des Objektes gewählt haben zur Verwaltung der Immobilie. Diese Verwaltung schließt dann aber der Hausmeistervertrag.

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Jura zu studieren würde ich nicht empfehlen, denn ich habe selbst Jura studiert.

Das erste Staatsexamen nicht zu bestehen ist eher möglich, durch das zweite Staatsexamen fällt kaum jemand mehr. Allerdings kann man mit dem 1. Staatsexamen auch fast nichts anfagen, vielleicht sowas wie einen Sacharbeiter bei der Versicherung ...

Das Schlechteste an dem Studium sind die Berusaussichten. daran kann man auch mit viel Idealismus nicht viel machen (außer man hat einen Vater mit gutgehender eingeführter Kanzlei). Eine eigene Kanzlei rentabel aufzubauen ist bei dieser Konkurrenz genauso wahrscheinlich wie bei DSDS Superstar zu werden. Wird man als angestellter Anwalt tätig, wird man meist nur ausgenützt.

Viel anderes kann man mit dem Jura Studium nicht machen, außer man ist einer der Besten, dann stehen auch die Jobs als Richter und Staatsanwalt. Aber das ist noch unwahrscheinlicher als DSDS :-)

Mein Vorschlag: Manch mal ein Praktikum in einer Kanzlei, frag dort, wie es denen geht und nimm dabei nicht unbedingt den Platzhirsch in der Stadt, sondern eine einfache Kanzlei ... dann kannst Du entscheiden, ob du so "enden" willst :-)

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Das Trennungsprinzip heißt nicht so, da man etwas getrennt prüfen muss (das ist zwar so, aber nicht wegen des Prinzipes).

Abstraktionprinzip heißt, dass z..B. bei einem Kauf § 433 BGB dieses das Verpflichtungsgeschäft ist. Dieses ist abtrakt, d.h. das kann auch alleine stehen. Wär halt blöd, weil dann hätte der Kauf letztendlich nicht geklappt - wie gesollt :-)

Da eben nicht die zwei davon getrennten Verfügungsgeschäfte hinzugekommen wären. Einmal eins (§ 985), dass der eine die Ware rübergeschmissen hat und nochmal eines (wieder ein § 985) davon wieder getrennt, wo der andere das Geld über den Tresen warf :-)

Alle Rechtsgeschäfte können für sich alleine stehen: Das Verpflichtungsgeschäft - wie oben schon erwähnt - gaaaaanz alleine; die ein Verfügung könnte auch ganz alleine stehen, weil der ja sein Geld werfen kann, wann und warum er will und nicht wegen dem kleinen blöden Verpflichtungegeschäft. Das gilt für den anderen auch, der kann seine Ware auch wo rüberschieben, ohne dazu verpflichtet zu sein ...

Und abstrakt ist das Ganze, weil man im deutschen Recht nicht den ganzen Kaufvorgang als einen Vorgang rechtlich bewertet, sondern eben ganz abstrakt in Punkt 1 + 2 + 3 aufgliedert :-)

Das klingt in Österreich ganz anders (§ 1053 ABGB):

"Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem Andern überlassen. Er gehört, wie der Tausch, zu den Titeln ein Eigenthum zu erwerben. Die Erwerbung erfolgt erst durch die Uebergabe des Kaufgegenstandes. Bis zur Uebergabe behält der Verkäufer das Eigenthumsrecht."

Da wird alles drucheinandergeschmissen, nix ist Verpflichtung, nix ist extra Übergabe, da ist Kauf ein Kauf - so wie es dir jeder auf der Straße auch sagen würde :-)

Wenn du also nur in einzelnen Punkten auf das andere Geschäft verwiesen hast ist das sicher ganz unschädlich, die wollen allerdings immer sehen, dass man erst das Verpflichtungsgeschäft prüft, dann die beiden Verfügungsgeschäfte nacheinander ... und jetzt GUTE NACHT :-)

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also eine Ultraschalluntersuchung beim Kardiologen und eine Lungenuntersuchung beim Lungenfacharzt wäre angeraten.

Es ist allerdings auch so, dass eine psychische Erkrankung solche Symptome immitieren kann, - da das aber das am wenigsten Schlimmste wäre bitte erst die oben genannten Untersuchungen machen.

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Ich würde einen Strafrechtsanwalt einschalten, socleh "Verwechslungen" können gerne auch mal nach hinten los gehen, vorallem wenn man unbeadchte Aussagen macht. Der Anwalt wird emphehlen, der Ladung der Polizei NICHT nachzukommen, damit er dann die Akte anfordern kann, damit man danach die richtigen Schritte einleiten kann.

Die Kosten für den Anwalt wits auf jeden Fall du selbst tragen müssen, da es keine Regelung gibt, die diese Kosten auf einen anderen abwälzen lässt.

Trotzdem: Unbdingt einen Anwalt einschalten. Du kannst ja vorher bei der Polizei anrufen, ob dort nicht ein Fehler passiert ist (villeicht hat man ja nur in einem online-Formular die falsche Alternative geählt - und du bist vom Zeugen zum Beschuldigten mutiert) - wenn nicht, ist der nächste Anruf der zum Anwalt ...

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Mitteilen, dass man nichts gekauft oder bestellt hat, nützt gar nichts, weil wenn man es nicht tut, ist das auch kein anderslautendes Eingeständnis.

Wenn man schon schreibt, wäre die Frage danach, aus welchen Gründen der Anwalt von einem Vertragsschluss ausgeht viel zielführender.

Sollte dort dann rauskommen, dass man ggf. doch irgendwo geklickt hätte, kann man dann bei seinem eigenen Anwalt immer noch prüfen, ob diese "Masche" dort rechtens war oder nicht.

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Nein, aber ich habe an einer Präsensuni (Bayern) das studiert und es war wie überall - zum kotzen. "Ja, wir können Ihnen hier nur 20% Ihres Wissens beibringen, alles andere müssen sie selbst lernen" - tja, auf sowas kann man verzichten - wegen 20% muss man in keine Vorlesung gehen. Am besten sollte man 1000 Seiten im Monat /oder besser Woche lernen, vollkommen planlos, der eine sagt das soll man lesen, der andere jenes ... nein, das war nicht gut.

An der Fernuni Hagen hat man seine Skripte, weiß was man können muss und bekommt von Anfang an eine Struktur. Also bitte niemals eine Präsensuni!

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nun, dann wird "frau" in dem Fall wohl oft angesehen und es wird langsam lästig (wenn du das schon 10x am Tag tust) ;-)

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Lieferadresse: da kriegst dus hin geliefert

Rechnungsadresse: da wird die Rechnung hingeschickt

Nur weil du per Lastschrift zahlst, heißt das ja nicht dass du keine Rechnung kriegst. Ggf. kriegst du die auch per Mail, eben mit der Adresse drauf, die bei Rechnungsadresse steht ...

Oh, jetzt versteh ich erst: Du meinst, weil du ja eh schon per Lastschrift gezahlt hast braucht man keine Rechnung mehr, weil man die ja nur "zum Bezahlen danach" bekommt. Nein, so ist das nicht. Eine Rechnung bekommt man immer (da steht dann halt drauf: bezhalt durch Lastschrift) - warum kriegt man eine? Nun, man will ggf. die Kosten bei der Steuer angeben etc.; manche Rechnungen muss man auch aufheben (z.B. Handwerkerrechnungen) - alles klar :-)

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Ertens muss ein Dach zulässig gedämmt sein oder es muss nachgerüstet werden (was viele nicht wissen), wenn man so ein Haus kauft oder erbt.

https://enev-online.com/enev_praxishilfen/151220_enev_ausnahmen_pflichten_kleine_wohnhaeuser_altbau_bestand_baubestand_pflicht.htm

Dazu nur, dass es sowieso irgendwann richtig gemacht werden muss ...

Anscheinend ist eine Folie außen zum Schutz vor Nässe nicht so wichtig:

https://www.youtube.com/watch?v=T2VOZ0EPz8s

Wichtig ist das nun innen richtig zu machen: Wenn es nur gegen Kälte schützen soll -> Glaswolle, wenn es auch gegen Lärm schützen soll -> Steinwolle oder Kombination.

Dann eine Dampfbremse einbringen, ich empfehle:

https://www.isover.de/Produkte/varior-km-triplex-die-variable-klimamembran-mit-hohem-feuchteschutz-und-gittergewebe

Wirklich aber auch auf Luftdichtigkeit achten, erstens wie im Video mit Dichtbändern bei Überlappungen und Tackerstellen (Bitte kein Billig-Bank dort verwenden!):

https://www.isover.de/Produkte/vario-kb-1-einseitiges-klebeband-fuer-innen

und - ganz wichtig den seitliche anschluss an die Mauer ganz penibel herstellen mit dieser Masse:

https://www.isover.de/Produkte/varior-doublefit-pastoese-klebe-dichtmasse-fuer-innen-und-aussen

Diese Komponenten können auch von einer anderen Firma sein, aber sie müssen hochwertig sein! Sonst gibt es keine Freude damit, weil die Heizkosten höher sein werden als die Einsparungen damit.

Sollte es soch von außen naß werden, dann müsst man das Dach abdecken und die Lattung abmachen und dann DORT die Außenfolie anbringen:

https://www.isover.de/Produkte/varior-km-supraplex-sks-feuchtevariable-klimamembran-mit-doppelter-vlieskaschierung-fuer

Das ist zwar eine unheimliche Arbeit, sollte aber für einen sauberen Abschluss erwogen werden. Hier ist wohl allerdings ein professioneller Dachdecker angeraten, da das keine Heimwerkerarbeit ist ...

Von innen hinter die Glaswolle eine solche Folie provisorisch zu befestigen gibt meines Erachtens keinen Sinn ...

Noch ein Tipp: https://shop.layer-grosshandel.de/eshop.php?action=article_detail&s_supplier_aid=15259&fromvariants=yes&rid=googleshopping&gclid=EAIaIQobChMIkuGQ7fDJ5wIVl-N3Ch18PQycEAQYASABEgL91vD_BwE

Sowas zumindest ausleihen. Mit einem Dämmstoffmesser zu hantieren würde ich mir nie mehr antun!!!

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Für so ein Anschreiben muss man keine Besonderheiten beachten. Pass auf, dass du auch wirklich das Praktikum vom ersten bis letzten Tag in die vorlesungsfreie Zeit legst, sonst wird es nicht anerkannt, selbst wenn es einen Tag nur laut Bescheinigung in die Vorlesungszeit "heineinhängt".

Zudem ist zu beachten, was man im Praktikum will, einfach nur der Studienordnung genügen oder ein "Referenz"zeugnis am LG, OLG etc. (was einem später gar nichts nützt) Bei ersterem ist es am Besten, ein kleinstes AG (kleine Stadt) zu bemühen, da geht man 1x in der Woche 2 Stunden hin und man hats schon, meist ohne Arbeit für zu Hause. Bei einem anderen Gericht ist manchmal ganz schön viel Arbeit angesagt.

Außerdem: Man kann das Praktikum auch bei einem RA oder Steuerberater ableisten, wenn man den noch kennt oder den Richtigen sucht, ist der Arbeitsaufwand dort seeeeehr gering.

Ansonsten:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Uni ... möchte ich an Ihrem (AG, LG, OLG) in der vorlesungsfreien Zeit mein Praktikum ableisten. Ich übersende Ihnen hiermit ...

(Bevorzugen würde ich ein Praktikum im Monat (in den Monaten) ...,... .)

Über einen positiven Bescheid würde ich mich sehr freuen.

MfG

..."

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Was viele nicht wissen. Bei einem "Privatverkauf" IST die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern die Parteien KÖNNEN die Haftung (Gewährleistung) ausschließen, was eben der kommerzielle Händler nicht kann.

Leider gibt es noch viel zu viele, die denken, wenn man privat verkauft haftet man "eh nicht". Das ist leider falsch.

Da es sich um einen "Versendungskauf" (du hast das Telefon auf Verlangen des Käufers "versendet") handelt, ist für das Funktionieren des Gerätes nicht das Eintreffen desselben beim Käufer entscheidend, sondern bei der Aufgabe zum Versand ("Wegschicken") massgeblich. Kannst du nachweisen (z.B. durch einen Freund), dass das Handy noch funktioniert hat, als du es weggeschickt hast, kann der Käufer keine Gewährleistung geltend machen.

§§ 433, 434, 447 BGB

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Es gibt sehr wohl dumme Fragen, das sind die, die entstehen, weil man nicht aufgepasst hat. Zu unterscheiden ist davon, ob es "dumm" ist eine "dumme Frage" zu stellen. Und das kann verneint werden, denn wenn man gar nicht fragt, bleibt eben das schon Gesagte dem Fragesteller für ewig verborgen ... und das wäre DUMM

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