Absage trotz mündlicher Einigung aufgrund besseren Angebot?

Hallo zusammen,

ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung und hoffe auf eure Ratschläge.

Ein Unternehmen "A" hat mich fast 3 Monate lang für verschiedene Positionen warmgehalten. Eigentlich sollte ich dort heute anfangen, allerdings habe ich aus gesundheitlichen Gründen um eine spätere Vertragsunterzeichnung gebeten.

Diese Ausrede habe ich genutzt, da ich letzten Freitag ein besseres Jobangebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten habe, bei dem ich nächste Woche den Vertrag unterschreiben werde.

Die Niederlassungsleitung von "A" möchte diese Woche ein Telefonat führen, um einen Termin zur Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich mich auf einen Termin zur Vertragsunterzeichnung am nächsten Freitag einlasse und dann kurz vorher, z. B. am Dienstag, absage? Das wäre nur wenige Tage vor der Vertragsunterzeichnung und knapp eine Woche vor dem geplanten Start am 25.09. – der Ärger wäre verständlicherweise groß.

Aus Branchen-Sicht (die Branche ist nicht allzu groß) wäre es vermutlich besser, wenn ich zeitnah absage. Allerdings wäre es für mich sicherer, erst nach der Unterschrift beim neuen Arbeitgeber den Rückzug zu erklären.

Zusätzlich überlege ich, ob ich den Jobwechsel auf LinkedIn überhaupt posten soll. Einerseits habe ich Sorge, dass Unternehmen "A" nach meiner Absage meinen neuen Arbeitgeber kontaktiert und mich schlechtredet. Andererseits könnte mein neuer Arbeitgeber es falsch verstehen, wenn ich den Wechsel nicht öffentlich mache und das Vertrauen darunter leidet.

Wie seht ihr die Situation? Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen oder Tipps, wie ich hier am besten vorgehen sollte?

Rückfragen gerne!

Vielen Dank und viele Grüße

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Verständlich dass es sich anfühlen mag wie ein kleines Dilemma, aber das ist es nicht. Klare Reihenfolge:

#1 Du

#2 Unternehmen

Ein Unternehmen ist keine Wohlfahrt, die dir Geld spendiert. Sie will deine Arbeitsleistung und entlohnt dich dafür (mal mehr, mal weniger gut). Kein Grund also, ein Unternehmen wie ein heiliges etwas zu behandeln, dem man vor allem bösen bewahren möchte ;)

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Urlaubstage musst du i. d. R. nur für Tage "einsetzen", an denen du eigentlich gearbeitet hättest.
Wenn du ohnehin frei hast, brauchst du dafür auch keinen Urlaubstag einlösen. Ausnahmen bestätigen die Regel, gibt ja etliche verschiedene Arbeitszeitmodelle.

Aber so wie oben beschrieben dürfte es in den meisten Fällen Anwendung finden. Der Klassiker ist ja eine 5-Tage-Woche. Kein Arbeitnehmer muss für Sa. + So. Urlaub nehmen, wenn er nur Mo. - Fr. arbeitet.

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Um auf deine Frage zu antworten: An einer Kündigung in der Probezeit ist nichts rechtswidrig. Denn diese muss nicht begründet werden. Lediglich die Kündigungsfrist gilt es einzuhalten, wobei diese in der Praxis i. d. R. ohnehin kaum Anwendung findet.

Und ein Zusatz abseits der Frage: Wenn du überlegst dich krankzumelden, überlege auch direkt ob der Job das richtige für dich ist. Ohne ernsthaftem Interesse am Job ist meist niemandem geholfen.

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Das was du beschreibst ist, wenn ich mich richtig erinnere, durchaus gang und gäbe bei der Lufthansa (und bestimmt auch weiteren Airlines) als Flugbegleiter/in. Zu den Peakzeiten (also Sommer) wird ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet, gefolgt vom Leerlauf im Winter, bei dem du aber weiterhin dein im Sommer erarbeitetes Gehalt erhältst.

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