Andersherum wird ein Schuh draus!

Wenn Geldinstitute derzeit Immobilien bewerten, dann tun sie das am untersten Level! Warum? Weil sie damit die Beleihungsgrenzen für ein mögliches Darlehen nach unten drücken können. Kann man oder will man also kein oder wenig Eigenkapital einsetzen, eröffnet eine niedrige Beleihungsgrenze der Bank die Möglichkeit, für alle darüber hinausgehenden Darlehen einen höheren Zins zu berechnen. Ein Schelm, in in Zeiten niedriger Zinsniveaus dabei Schlechtes denkt!!!

Man sollte also derzeit hergehen und lieber selber 2-3 Tsd Euro in ein neutrales Wertgutachten investieren als Käufer und das der finanzierenden Bank für das Kreditangebot mit einreichen. Die Kosten hast du schnell wieder raus bei einem wirklich guten Angebot. 

Danach merkt man dann auch schnell, wohin der Hase läuft, ob z.B. die Bank das anzweifelt (bei Gutachten vereidigter Sachverständiger ein Unding!) und trotzdem höhere Zinsen durchsetzen möchte. 

Die Bank, die du beschrieben hast, hat ja wohl offenbar schon in der Grauzone gehandelt, mit der Aufforderung, deinerseits ein Gutachten einzureichen (damit sie nicht selbst die Kosten haben). Was glaubst du wohl, was im Erstfall passiert? Wie wird sich solche eine Bank wohl dir gegenüber verhalten?

Immobilienfinanzierer gibt es genug. Wenn der Preis der Immobilie stimmt, solltest du keine Schwierigkeit haben, ein korrektes Angebot zu bekommen. 

Also...nicht reinlegen lassen von den Banken!

...zur Antwort

Die Antwort von Eulig ist völlig richtig! Da Selbstständige immer Mindestbeiträge zahlen müssen, ist es der TK völlig egal, ob du weniger verdient hast als diese Mindestgrenze. Die lag 2014 bei etwas über 2000 Euro monatlich, hier ist der Link zur TK mit den genauen Daten: https://www.tk.de/tk/selbststaendige/beitraege-selbststaendige/beitragssaetze-und-beitraege-selbststaendige/816202

Was mich da eher wundert ist, dass du nur 160 Euro an Beitrag zahlen solltest jeden Monat, das ist weit unterhalb des Mindestbeitrages von ca. 360 Euro (ja nachdem ob mit oder ohne Zusatzbeitrag, das müsstest du mal selber rechnen). 

Ansonsten sollte man als Selbstständiger von der TK fernhalten, die nehmen es nicht so sonderlich genau mit der Einhaltung von Regelungen. So werden oft die Ehegatten ausgefragt über das Einkommen des anderen selbstständigen Ehegatten und sie verlangen in der Regel auch die komplette Einkommensteuererklärung mit den ungeschwärzten Daten des Ehegatten. Ist zwar lt. Bundesdatenschutzbeauftragten verboten, aber ...die TK kommt damit ja meistens durch. Die Kleinverdiener unter den Selbstständigen können sich ja mangels Einkommen meist auch nicht wehren. 

Empfehlung: Krankenkassenwechsel! Du bezahlst zwar überall den Mindestbeitrag, wirst aber nicht behandelt wie ein Putzlappen.

...zur Antwort

Klares "Nein", das können Sie nicht. Wird immer wieder gerne behauptet, stimmt allerdings nicht mit den Tatsachen überein.

a) Grundsätzlich bezahlen Selbstständige bei gleichem Einkommen genauso viel Steuern wie angestellte Arbeitnehmer. Die Steuertabellen und Freibeträge sind genau gleich. 

b) Um das Einkommen zu ermitteln (dieselbe Basis wie das Bruttogehalt des Arbeitnehmers) können Selbstständige alle betriebsbedingten Kosten von den Einnahmen abziehen. (z.B Büromiete, Werbekosten, Telefon, Porto, Büromaterial, Steuerberater, KFZ-Kosten, Gehälter für Beschäftigte etc...so ungefähr dürfte es bei dir dann vorkommen).
Man kann also auch nur von der Steuer absetzen, was man bezahlt hat. Und das oft noch nicht einmal voll, sondern in kleinen Häppchen über mehrere Jahres (nennt sich Absetzung für Abnutzung - AfA). Es kann also gut sein, dass man 10.000 Euro für ein Auto hingelegt hat, aber davon im laufenden Jahr nur 2000 Euro an Kosten geltend machen kann. Die restlichen 8000 Euro kann man dann nur anteilig in den folgenden Jahren geltend machen. Aber einkommenversteuern "darf" man die Summe trotzdem, obwohl man sie nicht mehr in der Kasse hat. 

c) Es gibt zwar noch Sonderabschreibungen, z.B. um Geld für eine Maschine oder andere Investitionsgüter anzuschaffen. Aber wenn man dann hinterher das Investitionsgut nicht kauft, muss alles zurückgerechnet werden und man bekommt noch einen saftigen Strafzins aufgebrummt vom Fiskus.

Alles in allem, als Selbstständiger steht man sich beim Versteuern der Einkommensteuer eher ungünstiger als Angestellte durch die in die Folgejahre verschleppte AfA. 

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo Chiveau,

das Thema hat zwei Kernprobleme:

a) für welche Klassen hat der die Fa. "Müller" denn den Namen geschützt? Wenn dein Produkt oder Dienstleistung in einer anderen Klasse ist, besteht eigentlich kein Hinderniss. Ich würde in dem Fall aber trotzdem noch einmal bei der IHK nachfragen, die haben oft kostenlose Angebote für Existenzgründungen zu diesen Fragen.

b) ist die Frage, ob das so schlau ist, dieselbe Bezeichnung zu verwenden. Die Kundschaft könnte es auch verwechseln und die interessiert dann auch keine Abgrenzung zu anderen Leistungsklassen. Es ist verwirrend und irritierend.

Ich würde empfehlen, noch einmal über den Namen nachzudenken und sich etwas auszudenken, was einzigartiger ist. Das Thema Sport und Fit kann man ja ggfs. auch noch verstärkt über Farbgebung und das Logo transportieren.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo Clohny,

es ist die die Frage, ob sich der Ärger wirklich lohnt. Ärger deshalb, weil man nämlich als selbstständiger Buchhalter noch längst nicht alles machen darf, was man auch wirklich kann. Selbst als geprüfter Bilanzbuchhalter darf man keine Buchführung einrichten oder gar die Umsatzsteuervoranmeldung machen. Das wird alles durch das Steuerberatungsgesetz limitiert, da hat die Steuerberaterlobby gut gearbeitet. (Angestellte Bilanzbuchhalter erstellen zwar in Großunternehmen selbstständig die Jahresabschlüsse und Bilanzen, aber einfachste Buchführungsarbeiten dürfen nicht auf selbstständiger Basis ausgeübt werden - eine schizophrene Regelung).

Es wird nämlich selbst die kleinste eigenständige Entscheidung in Buchführungsangelegenheiten als steuerliche Beratung ausgelegt und das darf man dann halt nur als Steuerberater. Du stehst also dauernd mit einem Bein im Bußgeldbereich, wenn du deinem Kunden auch nur die kleinste Gefälligkeit erweist. (Wobei ich durchaus dafür plädiere, die echte Steuerberatung bitte auch den Steuerberatern zu überlassen, das macht ja nun auch Sinn)

Die Kooperation mit Steuerberatern ist ebenfalls schwierig, die bekommen nämlich dann selbst auch ggfs. Ärger mit ihrer Kammer. Das ist alles ganz diffiziel und schwierig vertraglich zu fassen.

Und da ist die Frage, ob man sich das wirklich antun möchte! Klar kann ich verstehen, wenn du dich mit deinen Kompetenzen gerne selbstständig machen möchtest, wer möchte das nicht dann in seinem eigenen Themengebiet tun. Aber bei Buchhaltung ist das aufgrund der Gesetzgebung ein Minenfeld sondergleichen.

Du darfst keine Buchführung einrichten! Das heißt, wenn du Existenzgründer anwirbst, darfst du keinen Kontenrahmen vorschlagen und keinerlei Arbeiten übernehmen, die den Anfang der Buchführung betreffen. Du darfst keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. (Wenn der Unternehmer selbst auf den Knopf drückt, um die Anmeldung abzurufen, ok. Das geht dann aber auch nur in seinen Räumlichkeiten und auf seinem PC) Du darst keinerlei Abschlußarbeiten machen, sprich auch keine Afa einbuchen, auch nicht unterjährig. (Und genau das ist eigentlich wichtig, um einen realistische monatliche BWA zu bekommen und den Kunden einen Mehrwert zu bieten.Bei den Steuerberatern dauert es ja meist länger, bis die Mandanten ihre Auswertungen bekommen. Und dann ist oft genug AFA und Eigenverbrauch nicht erfasst, das kommt erst bei Abschluss der Buchführung)

Und dann kommt noch ins Spiel, dass die Steuerberater das System ja auch ausnutzen. Die wissen sehr genau, dass der Mandant irgendwann zu ihnen kommen muss wegen der Abschlussarbeiten und der Steuererklärung. Und was liegt da näher, als der Kundschaft dann für die "einfachen Kontierungsarbeiten" einen Super-Dumping-Preis von 20 Euro pro Monat anzubieten. Dass die sich das dann aber spätestens bei den Abschlussarbeiten wegen "erhöhtem Aufwand" mit teurer Zusatzberechnung dann wieder reinholen, weiß ja kein Gründer oder Unternehmer, zu mindestens nicht direkt. Erst wenn sie reingefallen sind, merken sie, wie das Spiel läuft.

Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller hat einen eigenen Arbeitskreis für selbstständige Buchhalter, die sich mit der Problematik gut auskennen. Evt. lohnt es sich für dich, dort einmal Kontakt zu suchen: http://www.bvbc.de/arbeitskreise/selbststaendige.html

An deiner Stelle würde ich mir gut überlegen, ob man den ganzen Ärger auf sich nimmt oder besser die vorhandene Energie in andere Richtungen lenkt.

Auf alle Fälle....viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo Safrano,

es macht überhaupt keinen Unterschied, ob man selbstständig oder angestellt ist. Spätestens bei der Einkommensteuererklärung unterliegen alle denselben Steuersätzen.

Bei den Angestellten nennt es sich "Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit" und bei den Selbstständigen sind es entweder "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" oder "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".

Das Verfahren, wie die Steuer gezahlt wird, ändert sich allerdings. - Bei Angestellten wird innerhalb des Jahres immer die entsprechende Lohnsteuer gemäß Lohnsteuertabelle abgezogen und dann spätestens bei der Einkommensteuererklärung bereinigt (wenn man Werbungskosten, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen etc. geltend macht). - Bei Selbstständigen schätzt das Finanzamt die Steuer für das laufende Jahr anhand der Einkünfte aus dem Vorjahr und setzt daraufhin vierteljährliche Vorauszahlungen fest. (das ist dann in etwa dasselbe wie der monatliche Lohnsteuerabzug). Und auch hier erfolgt dann spätestens bei der Einkommensteuererklärung die Bereinigung (jetzt wird der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn zugrunde gelegt, die ganzen Werbungskosten etc wie oben gerechnet) und dann kommt bei gleichem Einkommen auch die gleiche Steuer wie bei Angestellten raus.

Bei Éxistenzgründungen fragt das Finanzamt per Fragebogen nach, wie hoch man seine mutmaßlichen Einkünfte für das laufende Jahr schätzt und setzt daraufhin die Vorauszahlungen fest. Hier sollte man mit Bedacht die Zahlen angeben, denn wenn man sich nach oben verschätzt und die Umsätze nicht halten, so bezahlt man unterhalb des Jahres zuviel ans Finanzamt. Das Geld fehlt dann in der Kasse für das Unternehmen und das kann zu Schwierigkeiten führen. (Kann man zwar korrigieren, ist aber nicht so einfach). Hier wäre ggfs. der Gang zum Steuerberater zu empfehlen.

Klar geworden? Beste Grüße!

...zur Antwort

Hallo Stefan,

geht es dir um das Problem Weisungsbefugnis und möglicherweise dann deiner Scheinselbstständigkeit?,

Wenn das der Hintergrund der Frage war ..... die Einordnung als scheinselbstständig weil der Selbstständige an die Weisungen des Auftraggebers gebunden wird und wie ein Angestellter agiert, trifft ja hier bei dir nicht zu. Denn es geht ja um die Weisungen des Arbeitgebers an seine Angestellten (nicht an dich als Freiberufler), dass Sie dir als Leiter der Entwicklungsabteilung unterstehen. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Es wäre aber zu beachten, ob du noch genug andere Auftraggeber hast, damit keine Scheinselbstständigkeit ausgelöst wird?

War das der Kern der Frage? Ansonsten müsstest du noch einmal konkreter werden.

Beste Grüße,

...zur Antwort

Hallo Robert,

bei der Lösung deiner Frage werden sowohl die Handwerkskammer als auch die IHK wichtig wären. Du solltest beide Kammern einbeziehen und dich dort beraten lassen. Das Ergebnis dann bitte schriftlich fixieren, damit du ggs. im Streitfall später einen Nachweis hast.

Grundsätzlich wird es darauf ankommen, wie du deine Produkte produzierst. Wenn du dein Produkt immer wiederkehrend herstellst (also wie in einer industriellen Produktion) und keine individuellen Anpassungen vornimmst, wirst du der IHK zugeordnet, damit entfällt dann auch der Meisterzwang bei der Handwerkskammer. Fertigst du dein Produkt aber immer individuell oder nimmst individuelle Anpassungen vor, dann wird es eher dem Bereich Handwerk zugeordnet und damit kommt die Frage nach dem notwendigen Meisterbrief wieder auf.

Ich kann die an der Stelle nur empfehlen, das genau vorher auszuarbeiten, ansonsten operierst du in einer rechtlichen Grauzone mit all den Risiken, die damit verbunden sind.

Das Thema Produkthaftung möchte ich dir auch noch einmal dringend "ans Herz legen". Wenn durch deine Produkte jemand zu Schaden kommt (Rennsport/KFZ etc), dann kann das für dich im Handumdrehen existenzbedrohend werden!

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo Denksprit,

wenn sich deine Frage auf die rein steuerlichen Aspekte beschränkt: ...Dann bleibt es bei den Freibeträgen, die man auch als Nicht-Selbstständiger bekommt.

Darüber hinaus gibt es aber auch spezielle Darlehen für Menschen mit Behinderungen von den Landschaftsverbänden (die Organisation müsstest du in deinem Bundesland schon kennen, die regeln auch alles andere bzgl. Behinderungen, z.B. Fortbildung etc.).

Wenn du deine Frage weiter konkretisieren würdest, könnte man ggfs. weitere Infos zur Verfügung stellen.

Beste Grüße

...zur Antwort

Hallo DerkaDerr,

das Finanzamt schreibt vor, dass bei allen Bargeschäften ein physisches Kassenbuch geführt werden muss (teilweise sogar täglich, z.B. bei Restaurants, Einzelhandelsgeschäften, Friseuren etc.). In dieses Kassenbuch kommen die einzelnen Aufzeichnungen tagesgenau rein, man rechnet den Kassenstand aus und kontrolliert ihn. Die Belege werden dazu geheftet.

Das sind dann die korrekten Geschäftsunterlagen oder auch "Bücher" genannt (früher wurde das nur in Büchern aufgezeichnet, daher noch die alte Bezeichnung).

Und das Ganze wird dann später eingebucht. Das jeweilige Buchungs-Konto nennt sich auch Kasse, ist aber nicht zu verwechseln mit dem tatsächlich vorhandenen Kassenbuch.

Es ist nicht erlaubt, einfach Belege nur über das Kassenkonto einzubuchen. Wie eine andere Antwort hier schon gut beschreibt: Keine Buchung ohne Beleg!

Hope that helps!

...zur Antwort

Hallo Kosova,

den Eintrag kann nur einer löschen und das ist die Schufa selber. Du hast dort eine Reklamationsmöglichkeit (bei Online-Zugang gibt es da ein Kästchen an der entsprechenden Stelle hinter dem Betrag). Dann kontaktiert die Schufa die Bank und fordert den Nachweis zu dem angeblichen Kredit an. Ist keiner da, wird umgehend gelöscht. Wenn die Targo-Bank das aufrecht erhält, musst du einen Anwalt einschalten. Alles andere ist verlorene Zeit. Gegen Banken kommst du als Verbraucher alleine nicht an, da kannst du voll im Recht sein, das interessiert die nicht. Die sitzen die Situation einfach aus. Also...keine Zeit verlieren und Nägel mit Köpfen machen.

Und mir ist das auch schon passiert. American Express hatte einen Kredit von über 10.000 Euro eingetragen, den ich nie beantragt habe. Was steckte dahinter? Die haben mir über die Kreditkarte von sich aus ungefragt und unbeantragt einen "Dispo-Kredit" zur Verfügung gestellt in dieser Höhe. Daran wäre auch bald eine Autofinanzierung gescheitert. Die AMEX-Karte habe ich übrigens daraufhin sofort abgeschafft!

Viel Erfolg!

...zur Antwort
Macht es Sinn sich selbständig zu machen

Ich habe vor mich im nächsten Monat Selbständig zu machen. Ich werde eine Dienstleistung erbringen wo ich nichts kaufen, kein Eigenkapital benötige. Da ich diese Dienstleistung nun mehr als 8 Jahren als angestellter und habe eine hohe Anzahl an neu- kunden 100-140 neukunden im Monat. Dafür kriege ich bei meinen jetzigen Arbeitgeber eine Provision von 35 € und liege somit im Schnitt bei 3500€ Brutto wo ich schon 30% Storno mit eingerechnet habe. Wenn ich aber nicht Arbeiten gehe kriege ich nur mein Fixum in Höhe von 512€ und bei Krankheit kriege ich nur meinen fix Lohn . Ich bin also momentan scheinselbständig .

Nun hat mir der Hauptsitz angeboten dies als selbständiger zu machen und somit eine höhere Provision ausgezahlt bekomme, zwischen 160€ - 400 € .

Jetzt gehe ich davon aus : ich mache 100 Stk. Neukunden - 30% Storno sind 70 Verträge 70 Stk. X 160€ 11.600 € Minimum

Ich muss derzeitig Miete zahlen 1000€ warm Habe eine Frau mit der ich bald zusammen ziehen werde. Sie legbt momentan vom Amt., die durch Kinder Geld 552€ bekommt. Und selber monetär eine Wohnung hat mit einer warm Miete 680 Ich habe 3 Kinder .

Versicherung müsste ich ja dann eine PKV haben die zwischen 400-600€ kosten wird Arbeitslosen Versicherung um die 100 €

Da ich im Außendienst sein werde Minimum 40€ Benzin pro Tag auf 22 Arbeitstage 880€

Das Auto selber momentan Raten kauf 250€

Sonstige Versicherrung knapp 200€ im Monat

2930€ netto ausgaben.

...zum Beitrag

Hallo Hanfland,

zur Frage der Scheinselbstständigkeit gibt es Urteile, die besagen, dass es trotzdem keine Scheinselbstständigkeit ist, weil in den Verträge drin steht, dass man sich auch für andere Auftraggeber verdingen kann. Das würde ich an deiner Stelle zunächst einmal von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, bevor möglicherweise weiterer Schaden entsteht (KV-Pflicht, wer hat gezahlt, von welchem Einkommen etc.).

Wenn du mit deiner Lebensgefährtin zusammenziehst, werdet ihr wohl eine Bedarfsgemeinschaft bilden (bei ALG 2??) und dann wird dein Einkommen mit angerechnet. Das würde ich auch vorher ausrechnen lassen, um genau zu wissen, ob ihr dann einen Einkommensverlust hin nehmen müsst durch verringerte Sozialleistungen.

Bzgl. deiner Kosten....da solltest du genau rechnen. Macht man mit einer sogenannten Renditevorausschau - über 3 Jahre in der Regel:

Grobe Gliederung:

Erwartete Umsätze minus Fremdleistungen (ggfs.) minus sämtliche geschäftliche Kosten (keine Investitionen, die nur anteilig lt. Afa-Tabelle) ergibt das zu versteuernde Einkommen

Davon dann rechnet man ab: Einkommensteuer Krankenversicherung, PV, RV und AV (bei freiwilliger Versicherung) minus sämtliche privaten, festen Verpflichtungen (Raten, Versicherungen etc) bleibt übrig: Summe zur Lebensführung

Und dann kommt die Gretchenfrage: Reicht das aus?

Bzgl. privater Krankenversicherung solltest du im Blick behalten, dass bei einer Heirat dann Ehefrau und Kinder separat versichert werden müssen, deine drei eigenen Kinder ja sowieso schon. Die Rechnung mit der PKV kann dann ganz schnell ganz böse ins Auge gehen.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo Ricky,

kommt ja auch ein bißchen darauf an, was du sonst an Küchenmaschinen hast. Kannst du einen Aufsatz für eine bestehende Küchenmaschine kaufen?

Wenn es ein Solo-Gerät sein soll ... also ....schätze mal, du brauchst es täglich (Shakes?)..mir wäre da wichtig, dass es in die Spülmaschine passt und das Gerät keine versteckten Dreckecken hat. Wenn man erstmal per Hand die Fruchtkörner unter den Mixermessern rauspulen muss, dann wird dich der günstigste Preis nicht froh machen.

Schon mal bei www.ciao.de geguckt nach Bewertungen? Hilft auch bei der Entscheidungsfindung.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo adblue,

also ...rein theoretisch:

Die Bedingungen für die freiwillige ALV stehen im SGB III § 28a. Da steht unter anderem auch, :

(5) Das Versicherungspflichtverhältnis endet, 2. mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen nach Absatz 1 letztmals erfüllt waren

Die Voraussetzungen sind: (1) Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die 2. eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben.

Und an dem Punkt beginnt in einem solchen Krankheitsfall die Grauzone, denn ab wann ist eine selbstständige Tätigkeit in diesem Umfang nicht mehr gegeben? Insbesondere, wenn Krankengeld bezogen wurde?

Das Hauptproblem dürfte ja sein, dass der Gründungszuschuss zurückzahlen ist (für 3 Monate...6 Monate bewilligt, davon 3 gearbeitet, 3 krank) und dass das ALG 1 nicht stimmt.

Ich fürchte - aufgrund der Erfahrungen die meine Mandanten so mit Jobcenter und Arbeitsagentur gemacht haben - dass du da ohne Anwalt nicht weiter kommst. Die Behörden kürzen gerne willkürlich und zermürben einen so, dass man den Mut verliert und den Kopf in den Sand steckt. Das ist Taktik. Und die Frage ist, ob du dich dem entgegenstemmen möchtest (und kannst, du warst ja nicht ohne Grund krank geschrieben).

Wenn du nun ohne Mittel bist, kannst du beim zuständigen Amtsgericht bei der Rechtspflegestelle einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Damit übernimmt der Staat deine Rechtsberatungskosten, damit kannst du also zum Anwalt (Sozialrecht) und dicht beraten lassen. Wenn es zum Prozess kommt, dann hast du ebenfalls die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen (das macht dann in der Regel der Anwalt).

An deiner Stelle würde ich genau dokumentieren, was du in der fraglichen Zeit alles an unternehmerischen Tätigkeiten unternommen hast. Da gibt es ja Kostenrechnungen, Quittungen, evt. Fahrtenbücher und Umsätze, die dokumentiert werden müssen. Erstelle dann ein Dokument, aus dem diese Tätigkeiten in Form eines Stundennachweises hervorgehen. Wenn du dann aber die 15 Stunden kommst und das nachweisbar ist, dürfte die Arbeitsagentur vor Gericht schlechte Karten haben.

By the way...alle meine Mandanten haben ihre Prozesse gegen die Jobcenter und gegen die Arbeitsagentur gewonnen, aber erst nach jahrelangem, zermürbendem Kampf, teilweise am Existenzminimum, die die Behörden selbst die notwendigen Leistungen nicht erbracht haben.

Ich wünsche dir eine gehörige Portion "Zähigkeit" und halte die Daumen.

...zur Antwort

Hallo Folkopo,

die Vergabe von Fördermitteln ist immer an die dazugehörigen Richtlinien gebunden. In der Regel wird da auch drinstehen, dass der Kredit zu besichern ist, sprich entweder Grundschuld oder andere Sicherheiten. iDiese Richtlinien kann dir entweder deine Bank direkt aushändigen oder aber du schaust mal nach, aus welchem Programm du Kredit beantragen wolltest und suchst dir die Richtlinie im Internet, am besten direkt bei der KFW.

Es könnte gut sein, dass in den Konditionen steht: "Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.", so z.B. in Kreditprogramm 151, 159 usw. Hier ist der direkte Link zu den Förderprogrammen, erst Programm aussuchen, dann auf den Tabellenreiter "Konditionen" klicken: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Förderprodukte-für-Bestandsimmobilien.html

Und wenn dann da in deinem Programm auch steht, dass die Sicherheiten mit dem Finanzpartner (sprich Bank) vereinbart werden, dann versucht die Bank, dich zu betrügen. Denn wenn ihr die Sicherheiten für einen hauseigenen (sprich natürlich teurerem Kredit) ausreichen, dann gilt das auch für den KFW-Kredit.

An deiner Stelle würde ich zum einen die KFW über das Gebahren dieser Bank informieren. Die haben nämlich wenig Interesse daran, dass sie ihre Kredite nicht an den Mann oder die Frau bringen können und solche Hausbanken unterlaufen die Bedingungen. Zum anderen - natürlich - würde ich mir eine andere Hausbank suchen. Mit Hausbank ist ja nur gemeint, dass man die Kredite nicht direkt bei der KFW beantragen kann, sondern über irgendeine Konsumerbank oder Sparkasse beantragen muss. Das ist aber nicht zwangsläufig die, bei der man schon jahrelang die Konten hat.

Es wäre aber auch zu überlegen, ob denn ein KFW-Kredit überhaupt nützlich ist. Auf der einen Seite sind in der Regel bzgl. der Zinsen nicht zu schlagen. Auf der anderen Seite macht die KFW aber auch Auflagen, um an solche Kredite zu kommen. (z.B. Energieberater muss eingeschaltet werden). Das kann natürlich erstmal Sinn machen, man muss aber schon schauen, ob das für einen individuell sinnvoll ist.

Wir wollten z.B. nachträglich eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung einbauen. Um das über die KFW gefördert zu bekommen, musste aber zum einen der Energieberater beauftragt werden, zum anderen musste noch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage stattfinden und noch ein paar andere Kleinigkeiten. Das alles hätte den Kredit immens verteuert und somit war der für uns uninteressant.

Also....genau hingucken, ob der "billige" Kredit nicht doch zum "Luxus-Kredit" wird.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Ob man sich mit Schulden selbstständig machen sollte oder nicht, hängt ja nun auch davon ab, was das für Schulden sind. Hat man ein Auto finanziert oder eine Einbauküche, Haus oder Wohnung? Oder sind es Konsumschulden, die da "angebrannt" sind. Liegen hier evt. Titel vor, wurde eine Vermögensauskunft abgegeben. Um was für Schulden geht es also?

Bei der Art von Tätigkeit würde ich vorsichtig sein, da die Abgrenzung zur ambulanten Pflege wohl eher schwierig ist. Die Pflegedienste dürften da dann wohl ein skeptisches Auge drauf haben. Die nächste Frage ist, ob dann wirklich genug Umsatz rüberkommt. Als Selbstständige muss die Krankenversicherung voll bezahlt werden (Mindestbeitrag rund 350 Euro derzeit, dazu kommen Rücklagen für Arbeitslosigkeit und Rente, die mitverdient werden müssen). Ebenso Kosten für Steuerberatung, Buchführung, Telefon, Auto etc.

Wenn, dann würde ich mir das vorher finanziell gut dúrchplanen und schauen, wieviel Umsatz erwirtschaftet werden muss, um auf mindestens dasselbe wie das Angestelltengehalt zu kommen.

Auf der Website www.existenzgruender.de gibt es dazu eine ganze Reihe an Arbeitshilfen, einfach mal durchstöbern.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Du musst dich von der Agentur ja nicht anstellen lassen (50 Tage?? da scheinen die auf ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis zu spekulieren), du kannst ja als Existenzgründer für dein eigenes Unternehmen eine Rechnung schreiben. Und der Arbeitgeber hat auch keine Mühe mit Sozialversicherung etc.

Allerdings...meistens wird in solchen Arbeitsverhältnissen kein entsprechender Lohn gezahlt, darauf laufen die ganzen Konstruktionen mit den kurzen Laufzeiten ja auch hinaus. Frage ist: Lohnt sich das wirklich für dich oder steckst du die Zeit nicht besser in den Aufbau deiner Gründung? Da könntest du nämlich auf lange Sicht mehr von haben.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Hallo Max,

mit dem Reinertrag ist der Gewinn vor Steuern gemeint.

Der Gewinn vor Steuern ermittelt sich, indem man von den Einnahmen alle Kosten abzieht, unter anderem auch die Absetzung für Abnutzung für die Geräte, die du ansprichst. Anlagegüter wie Maschinen, Geräte, EDV etc. können eben nicht direkt von den Kosten abgezogen werden, auch wenn sie in dem jeweiligen Jahr entstanden sind. Das Finanzamt lässt nur einen anteiligen Abzug je nach Nutzungsdauer zu.

Der Gewinn vor Steuern ist aber nicht vergleichbar mit dem Arbeitnehmer-Brúttogehalt eines Angestellten, da Selbstständige aus diesem Gewinn vor Steuern ja noch die eigene Sozialversicherung bestreiten müssen. "Pi mal Daumen" muss man noch ca. 20 % abziehen (das ist in etwa der halbe Anteil zur Sozialversicherung, den bei Angestellten der Arbeitgeber trägt).

Und davon muss man dann noch die Zinsen abrechnen für das eigene Kapital, das man ins Unternehmen eingebracht hat. Hätte man es nämlich auf die Bank gebracht oder angelegt, hätte es von sich aus Zinsen oder Ertrag verdient. Eben diese Summe muss auch noch abgezogen werden, da das steuerlich nicht erfasst werden darf.

Danach hast du in etwa das vergleichbare Arbeitseinkommen. Wenn man realistisch ist, müsste man es aber auch noch auf die geleisteten Arbeitsstunden umrechnen, denn Angestellte haben ja keinen Aufwand für die Geschäftsführung, sprich Organisation der Praxis, Abrechnung, Buchführung, Steuern und sonstige unbezahlte Fronarbeiten für den Staat (Plficht zu statistischen Angaben etc.). Selbstständige haben hier immer einen Mehraufwand an Arbeit zu tragen.

So schaut die Realität aus!

Alles Gute!

...zur Antwort

Da müsste man mal Genaueres wissen:

a) bist du schon wieder raus aus dem Arbeitsverhältnis oder "nur" schon gekündigt und das AV geht demnächst zu Ende?

b) Wo soll denn "freiberuflich" weiter gearbeitet werden? Bei demselben Arbeitgeber wie vorher, nur dann nicht angestellt sondern selbstständig?

kleiner Hinweis: Vertrieb für Software ist keine freiberufliche sondern eine gewerbliche Tätigkeit und bedingt eine Gewerbeanmeldung.

Gruß

...zur Antwort
Existenzgründerzuschuss/Arbeitsamt

Hallo ihr lieben,

folgendes: ich bin seit meine firma im februar diesen jahres verkauft wurde arbeitslos. Ich habe den Beruf Kauffrau für Dialogmarketing gelernt, oftmal verwechselt damit das ich "nur" als Call Center agent arbeiten "kann". Auf dem Arbeitsamt gab ich an, dass ich NICHT mehr in einem Call Center arbeiten "möchte", ich weiss das leben ist kein wunschkonzert und auch wenn ich es nicht wollte musste ich mich in dem ein oder anderen Call Center bewerben...sorry dafür, aber zum glück hat es nicht geklappt.....teilweise hätte ich einen stundenlohn von 4,50€ gehabt bei einer 40std. woche (Mo-So von 6-23Uhr) also nicht wirklich toll....mein arbeitslosengeld is seeeehr klein, da ich vorher in einem CC gearbeitet hatte und kein gutes einkommen hatte.....

Nun folgendes ich habe die Chance einen Job anzunehmen, der nach einer gewissen zeit (Lehrzeit) auf die selbstständigkeit hinaus läuft....meine beraterin hat mir VERBOTEN den job anzunehmen, denn ich hätte erstmal ein 8wöchiges praktikum (nicht sozialversicherungspflichtig) maximal erlaubt sind 1 woche probearbeiten, gut ok. muss ich hinnehmen, wenn der gesetzgeber das nun mal so will.....aber die gute frau sagte mir

"Frau X, ich muss es erwähnen, es gibt den Existenzgründerzuschuss für Leute die sich selbstständig machen wollen. Den könnte ich Ihnen genehmigen, werde ich aber nicht tun, ich werde ihn ablehnen...aus dem einfachen grund dass sie keinen rechtlichen anspruch haben und sie könnten jederzeit in einem anderen Call Center arbeiten"

das ich keinen anspruch darauf habe ist mir auch klar...aber diese aussage, sie könnte wenn sie wollen würde...hallo?! sie wusste noch nicht mal was ich zukünftig machen will....

Als ich ihr erklärte, dass ich somit daran gefesselt bin zuhause zu wohnen weil ich mir nichts leisten könnte (wenn ich einen der vorgeschriebenen jobs annehmen würde) aktuell bin ich 24.....ich glaube bis ich 27 bin kann der deutsche staat mich, nennen wir es mal zwingen, zuhause zu wohnen.....danach müsste ich wohngeld oder hartz4 zuschuss beantragen damit ich ausziehen kann (nicht gerade mein Ziel)

ich habe unzählige bewerbungen weggeschickt, die liegen auch alle inkl. der absagen dem arbeitsamt vor...

nun zur kleinen frage, kann ich in irgendeiner weise gegen meine "BERATERIN" vorgehen? Ich find es einfach nicht fair so behandelt zu werden als würde ich mich auf meinen kleinen ALG1 ausruhen

...zum Beitrag

Hallo doglover,

beim ersten Durchlesen teilt man erst einmal deine Entrüstung über das Vorgehen der Dame vom Amt. Das Zitat von ihr, das du gepostet hast, ist natürlich sprachlich ungeschickt von ihr. Aber es gibt schon die aktuelle Lage exakt wieder. Solange du irgendwie vermittelbar bist - und das ist in deinem Alter auf jeden Fall gegeben - kann dir der Gründungszuschuss für eine Selbstständigkeit abgelehnt werden. Es wäre vielleicht schöner gewesen, wenn die Dame sich den ironischen Unterton gespart hätte (ist vielleicht selber auch gefrustet, von dem, was sie da immer durchsetzen muss).

Auf der anderen Seite kannst du aber eigentlich froh sein, dass sie der Praktikumsgeschichte nicht zugestimmt hat. Kein Arbeitgeber braucht ein achtwöchiges, noch dazu unbezahltes Praktikum, um sich ein Bild von einem Bewerber oder einer Bewerberin zu machen. Da hat dich die Dame eher vor einem Abzockunternehmen bewahrt! Wer als Arbeitgeber mit solchen Methoden versucht, Arbeitszeit kostenlos zu bekommen, bezahlt in der Regel auch mies, vom weiteren Betriebsklima oder anderen dubiosen Methoden in solchen Firmen ganz zu schweigen.

Hast du denn schon mal daran gedacht, weitere Fortbildungen zu machen, dich weiter zu qualifizieren, evt. in andere Marketingbereiche hinein? Das wäre doch vielleicht eine Alternative zu den Call-Center-Tätigkeiten, auf die du wohl immer verwiesen wirst? Dabei könnte dir die Dame vom Amt sicher auch helfen, je nachdem, wie lange deine Arbeitslosigkeit schon besteht.

Viel Erfolg!

...zur Antwort