Hallo Clohny,
es ist die die Frage, ob sich der Ärger wirklich lohnt. Ärger deshalb, weil man nämlich als selbstständiger Buchhalter noch längst nicht alles machen darf, was man auch wirklich kann. Selbst als geprüfter Bilanzbuchhalter darf man keine Buchführung einrichten oder gar die Umsatzsteuervoranmeldung machen. Das wird alles durch das Steuerberatungsgesetz limitiert, da hat die Steuerberaterlobby gut gearbeitet. (Angestellte Bilanzbuchhalter erstellen zwar in Großunternehmen selbstständig die Jahresabschlüsse und Bilanzen, aber einfachste Buchführungsarbeiten dürfen nicht auf selbstständiger Basis ausgeübt werden - eine schizophrene Regelung).
Es wird nämlich selbst die kleinste eigenständige Entscheidung in Buchführungsangelegenheiten als steuerliche Beratung ausgelegt und das darf man dann halt nur als Steuerberater. Du stehst also dauernd mit einem Bein im Bußgeldbereich, wenn du deinem Kunden auch nur die kleinste Gefälligkeit erweist. (Wobei ich durchaus dafür plädiere, die echte Steuerberatung bitte auch den Steuerberatern zu überlassen, das macht ja nun auch Sinn)
Die Kooperation mit Steuerberatern ist ebenfalls schwierig, die bekommen nämlich dann selbst auch ggfs. Ärger mit ihrer Kammer. Das ist alles ganz diffiziel und schwierig vertraglich zu fassen.
Und da ist die Frage, ob man sich das wirklich antun möchte! Klar kann ich verstehen, wenn du dich mit deinen Kompetenzen gerne selbstständig machen möchtest, wer möchte das nicht dann in seinem eigenen Themengebiet tun. Aber bei Buchhaltung ist das aufgrund der Gesetzgebung ein Minenfeld sondergleichen.
Du darfst keine Buchführung einrichten! Das heißt, wenn du Existenzgründer anwirbst, darfst du keinen Kontenrahmen vorschlagen und keinerlei Arbeiten übernehmen, die den Anfang der Buchführung betreffen. Du darfst keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. (Wenn der Unternehmer selbst auf den Knopf drückt, um die Anmeldung abzurufen, ok. Das geht dann aber auch nur in seinen Räumlichkeiten und auf seinem PC) Du darst keinerlei Abschlußarbeiten machen, sprich auch keine Afa einbuchen, auch nicht unterjährig. (Und genau das ist eigentlich wichtig, um einen realistische monatliche BWA zu bekommen und den Kunden einen Mehrwert zu bieten.Bei den Steuerberatern dauert es ja meist länger, bis die Mandanten ihre Auswertungen bekommen. Und dann ist oft genug AFA und Eigenverbrauch nicht erfasst, das kommt erst bei Abschluss der Buchführung)
Und dann kommt noch ins Spiel, dass die Steuerberater das System ja auch ausnutzen. Die wissen sehr genau, dass der Mandant irgendwann zu ihnen kommen muss wegen der Abschlussarbeiten und der Steuererklärung. Und was liegt da näher, als der Kundschaft dann für die "einfachen Kontierungsarbeiten" einen Super-Dumping-Preis von 20 Euro pro Monat anzubieten. Dass die sich das dann aber spätestens bei den Abschlussarbeiten wegen "erhöhtem Aufwand" mit teurer Zusatzberechnung dann wieder reinholen, weiß ja kein Gründer oder Unternehmer, zu mindestens nicht direkt. Erst wenn sie reingefallen sind, merken sie, wie das Spiel läuft.
Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller hat einen eigenen Arbeitskreis für selbstständige Buchhalter, die sich mit der Problematik gut auskennen. Evt. lohnt es sich für dich, dort einmal Kontakt zu suchen: http://www.bvbc.de/arbeitskreise/selbststaendige.html
An deiner Stelle würde ich mir gut überlegen, ob man den ganzen Ärger auf sich nimmt oder besser die vorhandene Energie in andere Richtungen lenkt.
Auf alle Fälle....viel Erfolg!