Hallo F.
Wie schon erwähnt, heiratest Du in erster linie die Mutter und nicht das Kind.
Somit hast Du rechtlich KEINE Verpflichtungen.
Moralisch sieht es natürlich anders an. Da Ihr bestimmt alle zusammen in einem Haushalt lebt, wirst du automatisch der Tochter auch finaziel deinen Beitrag leisten. Oder läßt Du alles für die Lütte von Deiner Partnerin bezahlen?
Deine Partnerin kann beim Amt einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Dieses wird dann vom Amt entsprechend zurückgeholt, wenn der Vater wieder bezahlen kann.
Falls das Gericht tatsächlich anerkennt, dass der Vater keinen Unterhalt bezahlen kann, dann müsst Ihr auf alle Fälle jedes Jahr über einen Anwalt entsprechend den Unterhalt erneurt anfordern. Anderseits braucht er die nicht bezahlte Monate nicht nachbezahlen. Aber erkundigt Euch nochmal direkt bei Eurem Anwalt.
Für Dich ändert selbst nichts, also Du wirst nicht belangt. Es sei denn, dass Du das Kind adoptierst, dann ist es wie Dein eigenes Leibliches Kind, mit allen Rechten und Pflichten.
Auch bei einer hoffentlich nicht eintretener Scheidung (schließlich wollt Ihr Heiraten), hast Du keine Pflichten gegenüber Deiner "Stieftochter".
Ich hoffe das Ihr aus Liebe Heiratet und keine Scheidung kommt.
Da finde ich es wichtig wie das Kind in die "neue" Familie aufgenommen wird.
Wenn das Kind den Nachnamen Ihres Vaters trägt, kann leider der Name nur nach der Hochzeit mit Zustimmung des Vaters, der Name ensprechend zu Euren Familiennamen umgeändert werden.