Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine dringende Frage:
Wir befinden uns in einen prämieren Situation. Da ich mich Rechtskonform verhalten möchte , stellt sich mir die Frage nach einer richtigen Gerichts verwendbaren Form der Beweislast.
Es geht darum , wir erwarten eine Eigenbedarfskündigung unserer Mietwohnung. Unsere jetzige Wohnung ist 130 m2 hat 2 Bäder 2 Küchen , Garten und Garage , 4,5 Zimmer - EG und 1 Stockwerk- wir vereinbarten 4 Katzen ein Hund halten zu dürfen. Die Wohnung befindet sich im Haus der Vermieter. Sie haben sie auch ein sondern Kündigungsrecht ohne Grund! Zur Zeit befinden wir uns im ungekündigtem Zustand.
Wir sind natürlich bereit auszuziehen.
Wir suchen seit 3 Wochen nach passendem Wohnraum .
Aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir eine Wohnung im EG der Minimalbedarf 1 Stube 2 Schlafzimmer , Bad, Küche, und unsere Tiere -Garten/Hof oder ähnliches von der Wohnung aus zu begehen
Frage: ist das in Ordnung? Wie darf die Wohnung wirklich sein ? Eigentlich brauchen wir mehr Platz.
(wir 71 und 72 J. Ehepaar --schnarchen beide und schlafen seit mindestens 23 Jahren nicht mehr in einem Zimmer! Beide Rückenkrank , mein Mann ist trockener Alkoholiker - Zuckerkrank und Depressionen ,div mehr. Ich habe seit ich Mitte 20 bin starke Migräne und Kopfschmerzen , div andere Erkrankung . ( Selbst in der Schmerzklink bekomme ich ein Einzelzimmer von Dr. verordnet -wenn ich dort bin und das fast jedes Jahr seit 1997)
1 Die Dame von der DMB sagte :Ich soll beweisen, dass ich Wohnungen suche und dieses dokumentieren !
es müsse ein Ordner sein, in dem Schriftstücke geheftet sind ,je mehr desto besser!
2 Ein Anwalt sagte: Es reiche aus die Webadressen und die eventuellen Absagen abzuspeichern oder der Vermerk -Vermieter hat sich nicht gemeldet - und auf einem EDV Stick geladen .
3 IM Web Netz, fand ich die Aussage: Ich muss die ganze Web Seite abspeichern und jede Korrespondenz als Datei abspeichern .
4 Ein Freund war der Ansicht : es reicht wen ich sage …ich habe XY Wohnungen gesucht und Absagen bekommen. Wäre dann meine Aussage bei einen eventuellen Gerichtstermin.
Ich hoffe sehr - Sie sind so nett und Antworten mir!