Nein, der Vermieter ist nicht zwangläufig dazu verpflichtet, neue Fenster einzubauen. Er hat aber dafür Sorge zu tragen, daß die vermietete Wohnung in einem bewohnbaren Zustand gehalten wird. Verlangen könnt ihr es aber nicht, da Euch schon bei Einzug bekannt war, daß es sich um alte Fenster handelt, die nur eine Einfachverglasung haben. Leider!
Ihr solltet dem Vermieter anzeigen, daß dieser Mangel in euer Wohnung besteht und ihn versuchen lassen, mit neuen Dichtungen Abhilfe zu schaffen. Erst wenn das keinen Erfolg hat, könntet ihr ihn fragen, wie es mit neuen Fenstern aussieht. Da es sich, wie Du schreibst, um ein altes Bauernhaus handelt, dürfte er auch nicht alle Freiheiten in dieser Hinsicht haben, weil ihm der Denkmalschutz auf die Finger schaut. Nur wenn die Fenster von ihrer Substanz her völlig marode sind, wäre er dazu im Rahmen einer Sanierung verpflichtet. Das wollen aber viele Eigentümer vermeiden, da sie diese nicht auf die Miete umlegen können. Wenn die Substanz noch in Ordnung ist, dann gibt es aber auch für solche Fälle ein sogenanntes Vorsatzfenster, das auch einfach verglast ist und zumindest im Verbund eine Doppelverglasung ergibt. Die verzogenen Fenster können von einem Schreiner jederzeit nachgearbeitet werden. Auch das wäre eine Sanierungsmaßnahme.
Ihr solltet es erstmal im Guten mit eurem Vermieter versuchen. Vielleicht beißt er ja an und hilft euch.