Steuererklärung Pauschale für weitere Arbeitsmittel?
Hallo, ich habe eine Frage zur "Pauschale für weitere Arbeitsmittel". Im Info-Kästchen steht, dass ich entweder die Pauschale wählen kann, oder einzelne Objekte angeben kann. Für mich ist allerdings nicht ganz klar ob sich die Pauschale für die gesamten Arbeitsmittel oder (siehe Bild) nur für die sonstigen Arbeitsmittel gilt. Also ist es möglich in der Rubrik "Geräte und Einrichtungen" Gegenstände anzusetzen und für die sonstigen Arbeitsmittel die Pauschale von 110€ oder werden dann die einzeln aufgelisteten Objekte nicht weiter berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Diese sogenannte "Pauschale für Arbeitsmittel" taucht mittlerweile in jeder Steuererklärung auf, die auf meinem Schreibtisch landet. Wenn man sich aber mal den § 9 EStG anschaut, wird man diese Pauschale nicht finden!
Aufwendungen für Arbeitsmittel müssen an und für sich immer nachgewiesen werden. Bei Beträgen bis 100 € spart sich aber der Bearbeiter den Aufwand, da die steuerliche Auswirkung nur gering ist. Nur wenn auch sonst noch Belege oder Unterlagen angefordert werden müssen, wird auch der Nachweis der Arbeitsmittel verlangt.
es gibt keine ansetzbare Pauschale.