Das führen und besitzen eines Teleskopschlagstockes ist im Waffengesetz genau definiert.
Eine besondere Ausnahme ist hier der Bonowi EKA, also der Einsatzstock der Polizei. Den kann man nur erwerben wenn man zB zur Polizei, Feldjägern oder anderen Sicherheitskräften angehört. Und derjenige der ihn erwerben und führen möchte muß einen Waffenschein besitzen. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Diese Ausnahme bezieht sich aber nur auf den Bonowi. Teleskopschlagstöcke von zB ASP sind nicht davon betroffen.