Schönheitsarbeiten im Haus vor endgültigen Kauf ?

2 Antworten

Wieso sollst du in nem FREMDEN Haus etwas machen dürfen BEVOR du es gekauft hast??

Vor dem „endgültigen Kauf“ gar nicht. Du meinst wahrscheinlich vor der Kaufpreiszahlung bzw. endgültigen Besitzübergabe, wenn du schon beim Notar warst. Das richtet sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag. Steht da nichts, ist es auch nicht erlaubt.