Schönheitsarbeiten im Haus vor endgültigen Kauf ?
Hallo,
welche schönheitsarbeiten darf man im Haus vor dem endgültigen Hauskauf vornehmen? Laut Notar §28 aber habe dazu leider nichts gefunden.
Tapete erneuern und streichen
Risse verspachteln und streichen
Was noch?
Darf man Holzdecken streichen, Türen?
Vielen Dank!
2 Antworten
Wieso sollst du in nem FREMDEN Haus etwas machen dürfen BEVOR du es gekauft hast??
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Vor dem „endgültigen Kauf“ gar nicht. Du meinst wahrscheinlich vor der Kaufpreiszahlung bzw. endgültigen Besitzübergabe, wenn du schon beim Notar warst. Das richtet sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag. Steht da nichts, ist es auch nicht erlaubt.