Gericht Zeuge Aussage?

3 Antworten

Ja, als Zeugin wirst du im Gerichtssaal vernommen. Dort sind natürlich alle beteiligten Personen anwesend, da nur so ein faires Verfahren sichergestellt ist. In Ausnahmefällen kann ein Zeuge auch ohne den Angeklagten vernommen werden (§ 247 StPO). Dafür sollte man aber rechtzeitig mit dem Gericht in Kontakt treten.

Das solltest du im Vorfeld mit dem Gericht besprechen. Grundsätzlich bietet § 247 StPO entsprechende Möglichkeiten, das sind aber Ausnahmeregeln, über die das Gericht im Einzelfall entscheidet und die relativ strengen Formalregeln unterliegen. Daher wird man das nur machen, wenn du sehr handfeste Gründe vorträgst.

Du bist mit dem Angeklagten im Raum und tust ihm nur einen Gefallen, wenn du die Aussage verweigerst. Also sage aus was du weißt und bleibe bei der Wahrheit.