Meinung des Tages: Nach Entscheidung in Sachsen - sollte die Nutzung von Gendersprache in Schularbeiten negativ bepunktet werden?

Ähnlich wie in Bayern hat man dem Gendern in Sachsen den Kampf angesagt. Hier geht man nun noch einen Schritt weiter und möchte das Gendern in Schularbeiten künftig negativ bepunkten. Für die Entscheidung des Kultusministeriums allerdings gibt es viel Kritik...

Ein polarisierendes Thema

Erst vor wenigen Monaten erhitzte das Thema Gendern in Bayern die Gemüter so mancher Menschen: Hier wurde festgelegt, dass die Nutzung von Sonderzeichen wie Gendersternchen in bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden verboten werden soll. Darüber hinaus einigte man sich bayernweit darauf, die Verwendung von genderneutraler Sprache in Aufsätzen oder Schularbeiten als falsch zu markieren, ohne jedoch, dass dies die Note der jeweiligen Arbeit negativ beeinflussen würde.

In Sachsen allerdings möchte man die Zügel in Zukunft noch etwas anziehen. Ähnlich wie in Bayern verfügte das Kultusministerium in Sachsen vor wenigen Jahren, dass genderneutrale Sprache in offiziellen Schreiben und Unterrichtsmaterialien tabu sei. Anders als in Bayern soll sich das Gendern in Schulaufgaben laut Kultusministerium künftig nicht mehr ausschließlich als Fehler angestrichen, sondern auch als solcher bewertet werden. Das bedeutet konkret: Wenn sächsische Schüler ab dem kommenden Schuljahr in ihren Arbeiten Gendersprache nutzen, wirkt sich das Ganze negativ auf die Note der entsprechenden Arbeit aus.

Das Kultusministerium legitimiert die Entscheidung mit Blick auf die Auslegung des Rats für deutsche Rechtschreibung. Seitens des Rats verwies man bei Kritik auf das Vorhaben darauf, dass Sonderzeichen wie Gendersternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und andere Formen der genderneutralen sprachlichen Abbildung nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie gehören würden.

Kultusminister Christian Piwarz (CDU) äußerte, dass das Gendern in Arbeiten mit Blick auf diese Festlegung zurecht "in der Benotung bei den Schreibleistungen zu berücksichtigen" sei.

Kritik an der Entscheidung

René Michel vom Sächsischen Lehrerverband sagte, dass er sich über die Klarstellung freue, kritisierte aber, dass die Entscheidung einem Eingriff in die pädagogische Freiheit der Lehrer gleichkäme. Vor allem junge Lehrer würden häufig genderneutral sprechen und schreiben. Ein Verbot würde vielen Lehrern die Arbeit unnötig erschweren. Die Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften befürchten, dass Sachsen als Standort für junge Lehrer angesichts des Verbots zunehmend unattraktiver werden könnte.

Die Chemnitzer Grünen sowie der Landesschülerrat Sachsen üben weitaus schärfere Kritik. Für die Grünen entspricht "die weitere Verschärfung des Genderverbots [einer] ideologische[n] Verbotspolitik auf dem Rücken von jungen Menschen". Sie heben hervor, dass die Gendersprache ein natürliches "Sprachwandelphänomen" sei, dass sich noch im Prozess der Normbindung befände und lediglich deswegen noch nicht "Teil der amtlichen Regelwerke" sei.

Amy Kirchhoff vom Landesschülerrat plädiert dafür, dass Menschen, die gendern wollen, das tun sollen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden. Aus Sicht des Landesverbands Sachsens des Kinderschutzbundes geht die Entscheidung vollends an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen vorbei. Auch der Landesverband verweist auf die Wandlungsfähigkeit von Sprache und sieht Gendersprache als "Ausdruck gesellschaftlichen Fortschritts in einer diversen und gleichberechtigten Gesellschaft".

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Nutzung von Gendersprache in Schularbeiten negativ bewertet werden?
  • Was spräche Eurer Meinung nach dafür, genderneutrale Sprache im schulischen Kontext zuzulassen?
  • Sollten Kinder und Jugendliche in Schulen in ihrer sprachlichen Ausdrucksweise größtmögliche Freiheiten genießen dürfen?
  • Wie könnte die gesellschaftliche Akzeptanz für das Thema Gendern / genderneutrale Sprache erhöht werden?
  • Wie erklärt Ihr Euch, dass Gendern solch einen Zwiespalt in die Gesellschaft bringt?
  • Gendert Ihr selbst im Alltag? Falls ja, weshalb? Falls nein, weshalb nicht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsen/mdr-kein-gendern-in-schriftlichen-arbeiten-sachsen-droht-schuelern-mit-schlechteren-noten-100.html

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/gendern-an-schulen-in-sachsen-neue-regelung-fuehrt-zu-punktabzug-in-schularbeiten-a-16ee1c6a-546d-4824-a664-ce6ba15ab661

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/gendern-note-fehler-verbot-schule-100.html

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Andere Meinung und zwar...

Meine Meinung: ich selbst gendere nicht (jedenfalls nicht mit irregulären Sonderzeichen), aber wer unbedingt will, sollte es - in einem gewissen Rahmen! - auch dürfen. Das bedeutet natürlich keinen Freibrief für unsinnige oder den Lesefluss unnötig störende Formulierungen.

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Meinung des Tages: Eine Falschmeldung führt zu Ausschreitungen in einem ganzen Land – wie kann so einer Situation vorgebeugt werden?

Ergänzung im Nachtrag:
Vielen Dank für die vielen guten Antworten. Das Thema Fake News beschäftigt uns bei gutefrage ebenfalls. Wir evaluieren momentan inwiefern wir sinnvoll gegen Falschinformationen vorgehen können.

Der ursprüngliche Tatort befindet sich in Southport, an der nordwestlichen Küste von England. Ein Angreifer stach während eines Tanzkurses auf die Teilnehmer ein – bei denen es sich um Kinder handelte. Es war ein Workshop, an dem Kinder teilnahmen, die lernen wollten, zu tanzen wie Taylor Swift. Drei Mädchen im Alter von sechs, sieben und neun Jahren verstarben, acht weitere Kinder sind schwer verletzt, ebenso wie zwei Frauen. Kurz darauf ging eine Nachricht über den Täter viral – und in England brachen Unruhen aus.

Fake News führen zu Ausschreitungen

Welcher Mensch sticht wehrlose Kinder bei einem Tanzkurs ab? Eine Frage, die sich im Zustand der völligen Sprachlosigkeit wohl viele Menschen nach der Tat gestellt haben. Es überrascht daher nicht, dass mögliche Erklärungen dankbar angenommen werden – auch, wenn diese womöglich gar nicht stimmen. Und genau so geschah es nun auch vergangene Woche in Großbritannien: Nutzer von sozialen Plattformen behaupteten, dass die Identität des Täters ermittelt wurde. Es handle sich dabei angeblich um einen 17-jährigen Muslim namens Ali Al-Shakati. Bei genauer Recherche fällt auf: Diese Meldung wird zwar teilweise bestätigt, allerdings durch überwiegend absolut unbekannte Quellen.

Auf X (ehem. Twitter) verfasste ein Nutzer einen Beitrag, in dem er erklärte, der Täter sei letztes Jahr mit einem Boot angekommen. In dieses Fuhrwasser reihte sich dann auch direkt Andrew Tate ein, gegen den übrigens wegen Menschenhandel und Vergewaltigung ermittelt wird. Er sagte, ein illegaler Migrant sei vor einem Monat mit einem Boot angekommen und habe sich dann dazu entschieden, auf Kinder einzustechen.

„Informationen“ führten zu (gewaltvollen) Protesten und Ausschreitungen

Aufgrund dieser Fake News, die sich in wie ein Lauffeuer verbreiteten, kam es postwendend zu nationalistischen und antimuslimischen Protesten in Großbritannien.

So gab es beispielsweise in Liverpool Ausschreitungen, bei denen Demonstranten Stühle, aber auch Ziegelsteine und Leuchtraketen auf Polizisten warfen. In Manchester kam es zu Handgemengen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. Weiter wurden in Hull Fensterscheiben eines Hotels eingeworfen – dieses wurde als Unterkunft für Asylsuchende genutzt. Weiter kam es auch in Belfast, Leeds und Notingham zu Auseinandersetzungen von Protestierenden und Gegendemonstranten. Inzwischen kam es zu mehr als 90 Festnahmen.

Das Thema „Flüchtlinge“ ist in Großbritannien stark politisch aufgeladen. So ergaben etwa Umfragen, dass 42% der Bürger sich wünschen würden, dass diejenigen Flüchtlinge, die mit Schlauchbooten über den Ärmelkanal kämen, des Landes verwiesen würden – und zwar ohne jegliche Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Auch der ehemalige Premierminister Rishi Sunak warb mit dem Slogan „Stop the Boats“ und machte sich für eine härtere Asylpolitik stark.

Ultranationalisten protestieren nun entsprechend noch mehr gegen die aus ihrer Sicht zu hohe Migration. Sie werfen den Behörden vor, dass hier absichtlich etwas verschwiegen werden würde – nämlich die tatsächliche Identität des Messerangreifers.

Richtigstellung von Seiten der Polizei stoppt Unruhen nicht

Noch am vergangenen Montag selbst wurde von der Polizei dementiert, dass es sich beim Tatverdächtigen um einen Bootsflüchtling handle. Laut Polizei gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die Religion des Täters bei seiner grauenvollen Tat eine Rolle gespielt hätte, auch ein terroristischer Hintergrund scheint Stand jetzt für die Polizei eher unwahrscheinlich.

Der Jugendliche wurde vor 17 Jahren in Cardiff, einer Hafenstadt an der Südküste von Wales, geboren. Seine Eltern waren davor von Ruanda nach Wales eingewandert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie kann konsequenter gegen Falschinformationen wie diese vorgegangen werden?
  •  Sollten diejenigen, die derartige Fake News teilen, dafür auch haftbar gemacht werden?
  • Falls ja, welche Konsequenzen sollten an dieser Stelle folgen?
  • Muss von Seiten der Polizei bereits zu Beginn vollumfänglich offengelegt werden, woher alle mutmaßlich Beteiligten stammen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach das Persönlichkeitsrecht und wo rechtfertigt ein allgemeines öffentliches Interesse eine Offenlegung von sensiblen persönlichen Daten?
  • Wie könnte die zunehmende Radikalisierung und Verbreitung von Falschmeldungen im Netz eingedämmt werden?
  • Fürchtet Ihr ähnliche Ausschreitungen auch in Deutschland?
  • Wie sollte die Kommunikation und auch der Umgang mit der Flüchtlingspolitik langfristig (inter)national aussehen, sodass derartige Unruhen weniger werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/southport-krawalle-fake-news-lux.NTEVFDDi3JLnqDBpU34FsG

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/mordvorwurf-southport-100.html

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Gegen diese Art von Falschmeldung ist leider kein Kraut gewachsen, zumal die Wahrheit ("Seine Eltern waren davor von Ruanda nach Wales eingewandert", sprich: Migrationshintergrund) vermutlich genau die gleichen Folgen gehabt hätte. Repressive Maßnahmen müssten also ggf. auch in den Fällen einer instrumentalisierenden Verbreitung von wahren Tatsachen erfolgen, und das kann nicht die Lösung sein. Viel wäre hingegen gewonnen, wenn Zuwanderung und Integration nicht länger als Einbahnstraße und alleinige Bringschuld einer als strukturell rassistisch gelesenen, weißen Mehrheitsgesellschaft verstanden und bestehende Probleme schonungslos offengelegt und analysiert würden.

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In der frühesten christlichen Zeit, direkt nach Jesu Tod (1. Jahrhundert), gab es keinen einheitlichen Konsens darüber, ob Jesus göttlich oder "nur" ein Mensch und Prophet war. Es gab verschiedene Bewegungen wie den Arianismus, die lehrten, dass Jesus eine besondere Schöpfung Gottes, aber nicht gleich Gott sei. Diese Debatten führten schließlich zur Entwicklung der Trinitätslehre, deren Ursprünge im 2. bis 4. Jahrhundert n. Chr. liegen. Die konkrete Formulierung der Trinität (Vater, Sohn, Heiliger Geist als drei Personen in einem Gott) wurde auf den ökumenischen Konzilien festgelegt, insbesondere auf dem Konzil von Nicäa (325 n. Chr.) und dem Konzil von Konstantinopel (381 n. Chr.). Auf dem Konzil von Nicäa wurde das Nicäno-Konstantinopolitanum formuliert, welches die Glaubensformel der Trinität festlegte: Jesus Christus ist „wahrer Gott von wahrem Gott“ und „von derselben Substanz (homoousios) wie der Vater“. Dies bedeutete, dass Jesus in seiner Göttlichkeit dem Vater gleich war, aber dennoch als Mensch geboren wurde.

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Weltoffenheit und Globalisierung führen zwangsläufig zu einer wechselseitigen kulturellen Angleichung. Hinzu kommt der Prozess der politischen Integration, der einen partiellen Verlust nationalstaatlicher Souveränität zur Folge hat, während auf gesellschaftlicher Ebene Herausforderungen durch Migrationsbewegungen entstehen, die durch eine in Teilen verfehlte Integrationspolitik mancherorts zu einem Schwund von Zusammenhalt und gemeinsamer Identität führen. Das alles bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich Deutschland abschafft; allerdings gibt es durchaus Kräfte in Politik und Gesellschaft, die genau das anstreben.

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Um die Frage abschließend zu beantworten: der Händler hat den Kaufpreis erhalten und die Ware geliefert; damit sind die gegenseitigen, vertraglichen Hauptpflichten erfüllt. Wenn nun Amazon (!) aus Kulanz einspringt und das Geld ohne Rücksendung der Ware erstattet, weil der Verkäufer beispielsweise seinen nebenvertraglichen Verpflichtungen (Widerruf, Reklamation, Kundenservice) nicht nachkommt, betrifft das nicht das ursprüngliche Vertragsverhältnis. Man könnte natürlich weiter spekulieren, dass dem Verkäufer Ärger von Seiten Amazons ins Haus steht, aber das müssen die beiden dann unter sich ausmachen. Eine doppelte Zahlung kann der Verkäufer jedenfalls nicht verlangen.

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