Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat ein weiteres Mal mit einer polarisierenden Äußerung auf sich aufmerksam gemacht; in diesem Fall ging es um ausreisepflichtige Asylbewerber. Doch während dieser Rückendeckung aus der CDU erhielt, ließ die Kritik seitens der Ampel-Regierung nicht lange auf sich warten…
Was genau ist geschehen?
Im Zuge eines TV-Talkformats des TV-Senders Welt hat Friedrich Merz die aktuelle Bundesregierung zur konsequenten und effizienten Eindämmung irregulärer Migration aufgefordert. Hierbei sorgte insbesondere eine Äußerung über jene Asylbewerber für Aufsehen, die seit längerer Zeit ausreisepflichtig seien.
Dieser sprach im Zuge des Talkformats nicht nur mögliche „Pull-Effekte“ an, die nach wie vor bedingen, dass ca. 30 Prozent der in Europa ankommenden Asylbewerber nach Deutschland kämen, sondern seine Kritik drehte sich insbesondere um die ca. 300.000 abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber, die sich noch in Deutschland befänden.
Dabei monierte er vor allem, dass es auf die Bevölkerung im Lande wie Hohn wirke, dass eine große Anzahl an Menschen, die „abgelehnt sind, nicht ausreisen, [jedoch] die vollen Leistungen […], die volle Heilfürsorge“ bekämen. Im Anschluss sagte Merz, dass diese Menschen „beim Arzt [säßen] […], [und] sich die Zähne neu machen [würden], und die deutschen Bürger nebenan […] keine Termine“ erhielten.
Die Unionsfraktion verbreitete die genannte Aussage im Anschluss an die Sendung auch auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter), entfernte dabei allerdings die Passage, in welcher die Zahnärzte erwähnt worden sind. Vertreter der Bundesregierung zeigten sich angesichts der Äußerungen Merz‘ empört.
Kritik an sowie Rückendeckung für den CDU-Vorsitzenden
Deutlichen Gegenwind erhielt Friedrich Merz u.a. von Innenministerin Nancy Faeser, die dessen Aussagen als gefährlichen Populismus bezeichnete, der letztendlich nur dafür sorge, dass Menschen gegeneinander ausgespielt und die AfD am Ende des Tages gestärkt werden würde. Weiterhin verwies Faeser auf den Umstand, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden ausschließlich in akuten Fällen oder Schmerzen jeglicher Art erfolge. Auch Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang zeigte sich von Merz‘ Behauptungen empört und bemängelte insbesondere, dass derartige (Falsch-)Aussagen die derzeitige Lage in keiner Weise verbesserten und eines Vorsitzenden einer Volkspartei unwürdig seien. Durchaus irritiert zeigte sich zudem der Präsident der Bundesärztekammer Christoph Benz, der „die Aussagen von Friedrich Merz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen“ könne. Dieser habe bislang noch nicht von mit Flüchtlingen überfüllten Arztpraxen erfahren.
Rückenwind indes bekam Merz von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, der erwähnte, dass Merz lediglich auf eine „Stimmung in der Bevölkerung“ hingewiesen habe und damit zum Ausdruck bringen wollte, dass nicht nur Kommunen, sondern auch Sozialsysteme mittlerweile maßlos überlastet seien. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Tino Sorge kritisierte die Bundesregierung für deren Empörung und sagte, dass ausreisepflichtige Asylbewerber „das deutsche Gesundheitssystem […] [quasi] zum Nulltarif nutzen“ und darüber hinaus auch hinsichtlich von Schul- und Kita-Plätzen zu weiteren Belastungen der Kommunen sorgen. Doch wie genau sieht die Gesetzeslage eigentlich aus?
Was genau schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz vor?
Das Asylbewerberleistungsgesetz nennt in Paragraf 4 zu Leistungen bei Krankheit: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren." Eingeschränkt wird: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist."
Nach dem Ablauf der ersten 18 Monate des Aufenthalts werden Asylbewerber von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Diese erhalten eine elektronische Gesundheitskarte und damit den Anspruch auf nahezu alle Leistungen, die gewöhnlichen gesetzlich Versicherten zustehen. Wichtig ist allerdings: Die Kassen übernehmen i.d.R. weder die Kosten für Brücken noch für Kronen komplett, sondern höchstens mit einem Anteil von 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Der restliche Betrag muss eigenständig hinzugezahlt werden.
Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Aussagen des CDU-Politikers? Spricht dieser der Bevölkerung aus der Seele oder betreibt er ausschließlich Populismus? Versteht Ihr die Kritik seitens der Ampel? Sind derartige Äußerungen in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen angebracht?
Wir freuen uns auf Eure Meinungen.
Viele Grüße
Euer gutefrage Team