Hm, es ist immer blöd, wenn familiäres Zusammenleben so endet, aber in vielen Fällen ist es schlichtweg das Beste, ein bisschen Abstand zu gewinnen.
Ich bin 19, weiblich und wurde vor knapp zwei Jahren auch von meiner Mutter vor die Tür gesetzt. Natürlich ist man erst mal böse, der Kontakt war monatelang abgebrochen, aber mittlerweile kommt man friedlich miteinander aus. Rausschmeißen mit 18+ ist rechtlich möglich - in Sonderfällen sogar früher. Meine Schwester war mit 16 schon draußen, dann aber mit Überwachung vom Jugendamt (betreutes Wohnen).
Was ich dir persönlich raten würde, ist Folgendes: Du gibst deiner Tochter eine Frist von 6 Wochen, nehmen wir also mal den 01.04.2013 als Stichtag. Bis dahin sollte sie ausgezogen sein, danach darf sie dir nichts mehr aus der Wohnung nehmen und ihr seid, räumlich gesehen, getrennte Leute.
Dass sie dabei einiges aus deiner Wohnung mitnimmt, musst du verstehen. Immerhin wird sie nichts haben, muss sich alles neu kaufen, und in dem Alter ist das finanziell meist eher schwierig. Sie realisiert wahrscheinlich selbst noch nicht, was für sie bald wwegfällt und für sie normalerweise selbstverständlich ist. Deshalb solltest du Dinge, auf die du wirklich gar nicht verzichten kannst, wegsperren, und wenn darunter Sachen fallen, die sie brauchen könnte (Kochtopf, Putzkram, etc.), dann kauf ihr das günstig irgendwo nach (z. B. auf Flohmärkten).
Zum Unterhalt ist die Lage eher ungenau. Es gilt: Du musst solange zahlen, bis das Kind eine gefestigte Lebensstellung hat. Altersgrenzen hat der Gesetzgeber dabei nicht vorgesehen (25 Jahre bezieht sich nur auf Kindergeld). Im Normalfall sollte der Unterhalt gezahlt werden bis zum Ende der ersten Ausbildung bzw. des ersten Studiums in Regelzeit, also etwa dreijährig.
Das, was ich persönlich am Wichtigsten finde, ist, dass du dich vernünftig mit deiner Tochter unterhältst, nach Möglichkeit im Beisein eines Mediators (neutrale Person, die Ahnung von dem Thema hat und sich beide Seiten anhört, wird vom Jugendamt angeboten) und den Eltern des Freundes. Du kannst dir vor dem Gespräch Notizen machen darüber, wie du dir den weiteren Verlauf vorstellst und schlägst das auch deiner Tochter vor. Vor dem Gespräch unterhaltet ihr euch sonst am Besten wenig. Während der Sitzung schildert jeder die Ereignisse aus seiner Perspektive und danach gibt es einen fairen Schiedsspruch, auf den dann beide Seiten zu hören haben. Das bedeutet, euch wird ein Plan vorgesetzt, der die Interessen beider Seiten gleichermaßen berücksichtigt. Wenn ihr damit einverstanden seid, braucht ihr dem nur noch zu folgen und euch danach nicht mehr zu sehen, solange ihr das nicht wollt.
Ob sie dann bei den Eltern des Freundes lebt oder eine eigene Wohnung mit dem Freund mietet, liegt dann nicht mehr in deiner Hand. Sollten Erstere mit dem Einzug deiner Tochter einverstanden sein, ist alles in Ordnung.
Ich wünsche dir viel Glück und Kraft bei der Bewältigung der ganzen Situation und deiner Tochter natürlich auch.
LG, Perona