Hallo!
Ich wäre dankbar für sachkundige Information zu folgendem Sachverhalt:
Situation: Ehe als Zugewinngemeinschaft; Ehemann A verstirbt, hat 1 uneheliches Kind (erwachsen). Gesetzliche Erbfolge, da kein Testament. Folge: Ehefrau B bekommt 1/4 gesetzlicher Anteil + 1/4 der Erbschaft als Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB).
Dazu folgende Fragen:
(1) Wer ermittelt den Vermögensstatus nach dem Todesfall ?
(2) Wie wird da beim vorhandenen Vermögen der Eheleute (keine Immobilie) der Umfang der Erbmasse ermittelt, wenn das Geld (jeweiliges Anfangsvermögen + Zugewinne) auf gemeinsamen Konten angelegt war?
(3) Wird das Anfangsvermögen der Ehefrau abgezogen vom vorhandenen Vermögen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!