Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Bereich der Krankenpflegehilfe und in den meisten Bundesländern wurden zudem neue Ausbildungskonzepte und Berufsbezeichnungen eingeführt.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird die Ausbildung unter der neuen Berufsbezeichnung staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegeassistent durchgeführt. Die Assistenten unterstützen die Pflegefachkräfte und übernehmen pflegerische Kernaufgaben sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Unterschied zu den herkömmlichen Pflegehelfern ist also, dass die Aufgaben umfassender und zielgruppenspezifischer sind.
Nähere Informationen zu diesem Beruf gibt es hier:
http://www.zab-gesundheitsberufe.de/data/index.php/gesundheits--und-krankenpflegeassistentin.html