vorladung bei der polizei 17j?
Kann eine 17 jährige person alleine ohne erziehungsberechtigten zu einer Vorladung der polizei gehen ?
5 Antworten
Ab 14 ist man strafmündig und somit für seine Taten selbst verantwortlich, also ja....
Erstens geht man da grundsätzlich nicht hin, da ein Protokoll erstellt wird und durch entsprechende Fragen seitens der Polizei dann oft im weiteren schlechte Karten hat. Man beauftragt einen Anwalt der um Akteneinsicht bittet und bespricht dann die weitere Vorgehensweise mit ihm. Zweitens müsste meines Wissens nach bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte mit dabei sein, jedoch wie bereits geschrieben würde ich niemals dort hingehen, sondern über einen Anwalt die Sache klären.
Hey...
du bist nicht verpflichtet zu einer vorladung zu gehen das würde ich auch auf keinen fall tuhen.
nur vor gericht musst/solltest du erscheinen
wenn du einen sehr guten anwalt hast kannst du zur vorladung erscheinen empfehlen tuhe ich es dir auf garkeinen fall
du bist nicht verpflichtet zu einer vorladung zu gehen
Nicht korrekt....wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft kommt, dann ist man verpflichtet....
korrekt, danke das du das ergänzt hast. ich gehe bei dem fragen ersteller aber davon aus das es keine vorladung der Staatsanwaltschaft ist. Aber auch in dem fall musst du nicht wenn du das glück eines Zeugnisverweigerungsrechts hast.
OHNE dieses recht MUSST du zur vorladung der Staatsanwaltschaft erscheinen.
Problem dabei ist, dass die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft läd, und das oftmals gar nicht so direkt aus dem Schreiben ersichtlich ist. Deswegen genau lesen, was da steht, bevor man zu Hause abgeholt wird :D
da gebe ich dir aufjedenfall recht. aber ebenso sollte man wenn möglich nicht erscheinen wenn es dein recht ist. man möchte sich ja nicht selber belasten. selbst als unschuldiger.
Kann sie, was soll sie daran hindern?
Eine gute Idee ist das aber nicht unbedingt. Als Beschuldigter sollte man niemals bei der Polizei aussagen, es sei denn man kann sich entlasten.
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muß dabei sein.
im brief steht ,,Bemerkung/Konkretisierung
im Falle der Verhinderung (z. B, berufliche Gründe, Krankheit) wird um rechtzeltige (telefonische) Mittellung gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Ist die Vernehmung oder Anhörung Ihrer Tochter/ihres Sohnes bzw. einer unter ihrer Vormundschaft/Betreuung stehenden Person vorgesehen, steht es Ihnen frei, Ihr Kind bzw. die genannte Person zu dem Termin zu begleiten‘‘
was soll das bedeuten