Anzeige zurückziehen?

Isuzu189  28.07.2024, 12:54

Weswegen war die Anzeige?

Pablo100 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:00

Ich hab von einer unbekannten Nummer eine Gewaltandrohung erhalten und deswegen Anzeige erstattet.

3 Antworten

Es gibt sogenannte Antragsdelikte, die nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt werden, das währen z.B. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Diebstahl geringwertiger Sachen (bis 50 Euro) Körperverletzung nach § 223 StGB, Hausfriedensbruch und noch ein paar Andere. Einen Strafantrag kann man zurückziehen, sofern kein öffentliches Interesse besteht.

Bedrohung nach § 241 StGb ist allerdings ein sogenanntes Offizialdelikt und nach Kenntnisnahme erstattet die Polizei Anzeige. Eine solche Anzeige kann nicht zurückgenommen werden, und nur der Staatsanwalt entscheidet ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Ein Strafantrag kann zurückgenommen werden, nicht aber eine Strafanzeige. Wenn deine ursprünglich gemachten Angaben unvollständig oder unrichtig waren, solltest du das aber möglichst zügig klarstellen, normalerweise unter Angabe des Aktenzeichens, wenn dir dieses nicht bekannt ist hilfsweise unter Angabe des Datums der Anzeige und des Namens des Beschuldigten.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
Von Experte ruhrgur bestätigt

Nein, eine Strafanzeige kann, im Gegensatz zu einem Strafantrag, nicht zurückgezogen werden....