Rund ums Thema Nackt in der Öffentlichkeit gilt folgendes in Deutschland:
Wenn du nackt spazieren gehst oder entkleidet Sport treibst, ist das in Deutschland kein Problem, denn der Staat sieht daran zum Glück nichts unnatürliches. Wenn sich jemand aktiv durch dich gestört fühlt begehst du eine Ordnungswidrigkeit, was aber nur unter Umständen zu einer kleinen Geldbusse führen kann. Nackt durch den Wald zu laufen ist also absolut unbedenklich, weil sich in der Regel niemand daran stört. Auch nackt durch belebtere Orte zu laufen ist im gleichen Sinne kein Problem, allerdings nur bis sich jemand daran stört.
Anders verhält es sich, wenn du sexuelle Handlungen vornimmst. Der Tatbestand des Exhibitionismus ist erfüllt, wenn deine öffentliche Nacktheit sexuelle Hintergründe hat und oder du entsprechende Handlungen im Blickfeld anderer vornimmst. Dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Allerdings muss es hierfür ein Opfer geben, dass das Verfahren einleitet. Selbstverständlich ist jede Form von sexueller Handlung vor Kindern und Schutzbedürftigen härter zu bestrafen.
Frauen sind vom Tatbestand des Exhibitionismus ausgeschlossen, allerdings drohen ihnen bei sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.