Nachtspeicherheizung kaputt - Vermietersache?

Hallo, In unserer Wohnung gibt es 3 Nachtspeicherheizkörper und alle drei funktionieren seit vorgestern nicht mehr. Wir haben alles mögliche gecheckt: Sicherung, Stromkabel, ob Strom durchgeht, ob die Heoizungen an sind, etc. Wir haben auch den Energielieferanten (RWE) angerufen und die meinten, das eine Störung ihrerseits nicht vorliegt (ja auch die Rechnung wurde pünktlich bezahlt :))

Jetzt stellt sich natürlich die Frage wer für die Reperatur aufkommt. Auf einer Anwaltsseite hab ich folgendes gefunden: Einzelöfen, die durch Kohle, Öl, Gas oder durch Nachtstrom für Wärme sorgen, sind nicht an eine zentrale Versorgung angeschlossen. Der Mieter ist für die Beheizung selbst verantwortlich. Er ist auch regelmäßig für die Beschaffung und gegebenenfalls die Einlagerung der Brennstoffe oder der Energie selbst verantwortlich. Sind die Öfen defekt, ist der Vermieter für die Behebung der Schäden nur dann verantwortlich, wenn er die Heizkörper mitvermietet hat. (Instandhaltungspflicht des Vermieters) Die Heizkörper sind mitvermietet (sonst hätte der Vormieter die ja mitnehmen können, also ist er zuständig). Unser Vermieter ist jedoch immer etwas "anders" wenn es um Mängel geht also müssen wir auch Fristen erwähnen.. Da wir ja Winter haben (bei uns ist es draußen zurzeit -4 Grad) muss er das ja so schnell wie möglich beheben - welche Frist ist angemessen

Recht, Mietrecht, Heizung, heimwerk
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