bin ich ihm egal?

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage, bitte keine Vorwürfe oder sonstiges, nur hilfreiche Tipps..

Vor drei Tagen habe ich sehr impulsiv und voreilig mit meinem Freund Schluss gemacht.

Oft stand dieses Thema bei uns im Raum, da wir uns in letzter Zeit oft gestritten haben, dennoch waren es Dinge, über die man hätte sprechen können.

Mir ging es dann eigentlich am Tag der Trennung soweit ganz gut und hatte das Gefühl, dass ich mich besser ohne diese Beziehung fühle. Jetzt hat sich so ein schlimmer Liebeskummer entwickelt, dass ich nur am weinen bin. Ich habe ihm ein paar Dinge geschrieben, jedoch werde ich von ihm ignoriert (irgendwie auch verständlich). Ich habe ihm angeboten nochmal ein klärendes Gespräch zu führen, da ich das Gefühl habe es steht noch einiges im Raum. Darauf kam keine Antwort.

Am Montag hatte ich ihm geschrieben, dass ich leider etwas bei ihm vergessen habe das von meiner Mutter ist, darauf reagierte er nicht. Er hat es einfach vor meine Tür gestellt, als ich nicht daheim war.
Heute habe ich mit einer Freundin mich beraten und ihm einen aller letzten text geschrieben, in dem ich auch mal meine Gefühle äußerte. Ich habe ihm Zeit gegeben dass er mich kontaktieren kann, falls er das möchte. Ich muss zugeben, dieses Ignorieren macht für mich alles noch viel schlimmer…nicht zu wissen was er denkt. Ich zerbreche mir den Kopf, bedeutet es, dass er gar nichts von mir hören möchte, oder überlegt er noch was er möchte…

Ich habe Angst dass er mich so schnell vergisst, dabei hat er mir vor einer Woche noch gesagt dass ich ein wichtiger Teil seines Lebens wäre usw..

Habt ihr noch Tipps?? ich habe einen großen Fehler begangen und stehe dazu, ich habe nicht nachgedacht, ich wollte mich aus diesen Streitsituationen herausziehen..

Denkt ihr dass er sich nochmal melden wird..?

Vielen Dank schonmal!

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Ignorier ihn auch. Er soll zu dir kommen. Wenn die Methode nicht klappt dann wäre das sowieso nichts mehr geworden.

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Ja es ist illegal. Und sollte man auch vermeiden. Sex auf öffentlichen Toiletten kann in Deutschland als **„Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gemäß § 183a Strafgesetzbuch (StGB)** strafbar sein. Der Paragraph lautet:

**§ 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses:**

„Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das bedeutet, wenn jemand in der Öffentlichkeit, auch in einer öffentlichen Toilette, sexuelle Handlungen vornimmt und dabei bemerkt wird, kann dies als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten. Entscheidend ist, dass die Handlung öffentlich wahrnehmbar ist oder potenziell wahrgenommen werden könnte und dadurch andere gestört oder verärgert werden.

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