Ist es eig strafbar In einer öffentlichen Toiletten Geschlechtsverkehr zu haben?
Es gibt Bei uns eine öffentliche Toilette.( für Männer und Frauen)
Da ich M/18 und freundin W/19 horny waren und es eilig hatten hat sie mir auf der Kabine schnell ein geblasen und ich sie gefingert. Natürlich hat sie dabei auch sehr laut gestöhnt weil es gut tat. Sex konnten wir allerdings nicht weil es zu riskant war.
Vermutlich haben es aber auch andere Mitmenschen gehört und aufgenommen, da es extrem laut war.
Ist es aber eigentlich illegal und kann es strafrechtlich verfolgt werden und sollten wir soetwas in der zukunft vermeiden, den niemand hat uns dabei gesehen sondern nur gehört?
9 Antworten
Ja ganz legal ist es nicht. Aber ihr wart sicher nicht die ersten, die Sex auf einer öffentlichen Toilette hatten und ihr werdet nicht die letzten gewesen sein. Solange da andere nicht soviel von mitbekommen und nicht dabei zusehen können, werden sich daran die wenigsten stören.
Wie denn? Die kennen euch doch gar nicht. Anzeige gegen Unbekannt oder was? Theoretisch vielleicht schon. Aber ich denke das wird im Sande verlaufen. Mal davon abgesehen... nicht erwischen lassen!
Ich denke nicht, das euch beide jetzt noch jemand anzeigt. Wenn dann hätten das andere sofort getan und nicht irgendwann später. Mach dir da keine Gedanken.
Da hast du recht, genau das denk ich auch. Weil bei sowas ruft man eigentlich dann sofort die Polizei. Und die wären dann schon während des Aktes reingeplatzt. Hinterher wird es schwierig. Vor allem müssten sich dann alle Zeugen zusammenbringen. Und wegen so nem Scheiß macht die Polizei keine Zeugenermittlung wenn sich da nur einer meldet. Da haben die zum Glück besseres zu tun. Und selbst wenn der euch kennen sollte und euch namentlich anzeigen kann steht immer noch Aussage gegen Aussage.
Ja es ist illegal. Und sollte man auch vermeiden. Sex auf öffentlichen Toiletten kann in Deutschland als **„Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gemäß § 183a Strafgesetzbuch (StGB)** strafbar sein. Der Paragraph lautet:
**§ 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses:**
„Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das bedeutet, wenn jemand in der Öffentlichkeit, auch in einer öffentlichen Toilette, sexuelle Handlungen vornimmt und dabei bemerkt wird, kann dies als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten. Entscheidend ist, dass die Handlung öffentlich wahrnehmbar ist oder potenziell wahrgenommen werden könnte und dadurch andere gestört oder verärgert werden.
Ja schon, aber die kennen die gar nicht. Die hätten dann gleich die Polizei rufen müssen und sie in Flagranti erwischen. Und so ne Geldstrafe ist auch nicht gerade krass. Freiheitstrafe gibt es auch nur in wirklich krassen Fällen und das ist Sex auf der Toilette nicht. Ansonsten wird es eher eine Anzeige gegen Unbekannt. Also nix tragisches.
https://www.youtube.com/watch?v=gwZAYdHcDtU
Noch Fragen?
Es kann als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden...
Nicht grundsätzlich, nein.
Aber können die uns jezt anzeigen