Du musst weder einen Ausweis zeigen, noch deinen Namen nennen.

...zur Antwort
Darf ein Lehrer ein Schüler anschreien (anbrüllen)

Ich (14) habe heute morgen mein Bus verpasst, meine Mutter rufte bei der Schule an und sagte dass ich den nächsten Bus um 09:05 nehmen werde. Dieser Bus kam aber aus irgendwelchen Gründen nicht, ich schaute auf mein Busfahrplan und hab gesehen dass der nächste erst um 11:33 kommen wird...Ich habe dann bei der Schule angerufen und gesagt, dass mein 09:05 Bus nicht gekommen ist und er nächste erst um 11:33 kommen wird (die Frau vom Sekretariat war richtig sauer sie wollte dass ich beim Bus-Unternehmen anrufe und frage ob noch einer früher kommt) Das alles habe ich gemacht und sie hat sich immer noch nicht beruhigt... Ich dachte mir dann dass das zu lange dauert und deswegen hat mich dann mein Onkel gefahren, da meine Mutter eine nicht behandelbare Krankheit hat und auf ein Baby aufpassen muss (angekommen bin ich in der 3. Stunde)

Später ende der letzten Schule sagte mein Lehrer dass ich da bleiben soll, als (fast) alle anderen Schüler draußen wahren sprichte mich der Lehrer an... Am Anfang redete er noch relativ normal...später als alle Schüler draußen waren (mein Freund wartete vor der Tür auf mich) fragte er mich ob tatsächlich kein Bus mehr gekommen ist, ich sagte folgendes:

"Ja mein eigentlicher Bus fährt um 07:10, als ich aufgewacht bin war 08:00, mein nächster Bus währe eigentlich um 08:05 gekommen aber es wäre für mich unmöglich gewesen in der kurzen Zeit an der Bushaltestelle aufzukreuzen, der nächste Bus war ein "Ruf-Bus" (08:33) aber den konnte ich nicht mehr bestellen weil ich mindestens eine Stunde früher anrufen hätte müssen...ja dann kam mein 09:05 Uhr Bus nicht..." (Den Rest habt ihr ja schon oben gelesen)

Er fragte mich ob mich meine Mutter fahren hätte können, ich antwortete: "Nein sie ist krank und muss auf ein Baby aufpassen"

Dann wurde der Lehrer laut und (extrem Laut) das hat man ich schätze durch 2 Wände gehört:

Er meinte dass ich mich wie ein kleines Kind verhalte, dass meine Redensart der letzte Müll wäre und dass er mir dass mit den Bus nicht glaubt, er glaubte dass ich mich nur vor den Unterricht drücke Ich hab mir das zum Teil nicht gefallen lassen und habe dann ebenso im "nicht angemessenen" Ton gesprochen:

"Schauen sie halt selbst nach ich kann nichts dafür wenn die Busverbindung so schlecht ist und wenn nicht sie mir nicht glauben dann glauben sie es mir halt nicht" Als er weiter redete wollte ich einfach gehen weil mir dass mit den Lehrer gereicht hat ich wurde 5 Jahre nicht mehr von ein Lehrer angeschriehen, aber er machte die Tür zu und hat mich nicht raus gelassen

Er schreite immer noch um sich herum usw. (er war wirklich sehr aggressiv) ich schaute ihn einfach nur an und sagte nichts mehr weil ich mir das von ihn nicht gefallen lassen hab

Es gab noch andere Gründe die aber auch eine sinnvolle Antwort ergeben die er mir ebenso nicht glaubte (ich zähle jetzt nicht alles auf ich hab nicht mehr viele Zeichen zum schreiben)

Nun: ist das rechtlich erlaubt was er da macht?

...zum Beitrag

Ich finde die Reaktion des Lehrers, angesichts dessen dass du noch nie verschlafen hast und du dich bemüht hast, trotzdem schnellstmöglich in die Schule zu kommen, inhaltlich wie auch was den Ton betrifft absolut inadäquat. Zudem sollte er sich m.E. überlegen, welchen Ton er anschlägt, bervor er dich am rausgehen hindert, weil du diesen verständlicherweise so nicht anhören willst. Rechtlich gesehen, ist anschreien nicht verboten. Den Weg versperren, wenn man gehen will, jedoch schon. Allerdings wäre das für mich kein Grund für eine Anzeige. Er hatte wohl einen schlechten Tag.

...zur Antwort

Die Pflicht zur Schulbildung, welche sich aus dem gesellschaftlichen Interesse der Förderung des selbständigen Denkens und Vermittlung demokratischer Prinzipien ergibt, ist höher zu gewichten als das private Interesse des Gutaussehens während des Schultages. Die Lehrperson kann sich deshalb auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, was eine geringfügige Einschränkung der physischen Integrität der SchülerInnen im Rahmen künstlerischen Tätigkeiten im Unterricht rechtfertigt. Die Verpflichtung zur Arbeit mit Gips liegt im Rahmen der Verhältnissmässigkeit, weshalb eine kurzzeitige Verunstaltung des Gesichts in Kaif zu nehmen ist.

Die Beschwerde wegen Arbeit mit Werkstoffen - namentlich Gips oder verwandten Materialen - aufgrund persönlicher Aversion diesen gegenüber und Angst vor kurzzeitiger Verunstaltung der visuellen Erscheinung der Persönlichkeit wird deshalb abgewiesen.  ;)

...zur Antwort

In Deutschland ist das Schutzalter Grundsätzlich bei 14 Jahren. Fährt ihr allerdings zusammen in die Schweiz in die Ferien und tätigt sexuelle Handlungen, machst du dich strafbar, da hier das Schutzalter glücklicherweise bei 16 Jahren liegt. Ich verstehe nicht weshalb Deutschland ein so tiefes Schutzalter festsetzt. Ich finde es verwerflich, wenn ein 21 jähriger mit einer 14 jährigen sexuelle Handlungen vornimmt. Suche dir doch eine deinem Entwicklungsstand entsprechende Freundin und wenn dieser Entwicklungsstand bei 14 Jahren steht, dann warte noch ein bisschen!

...zur Antwort

Ein leicht negativer Urintest auf THC bedeutet nicht, dass die Substanz auch nicht mehr im Blut nachweisbar ist. Es ist sogar gut möglich, dass ein späterer Urintest wieder positiv anzeigt. Denn das Resultat ist abhängig von der Konzentration des Urins und ist dieser bei einem weiteren Test konzentrierter, kann es sein, dass dass die Konzentration von THC wieder so hoch ist, dass ein Test ein positives Resultat anzeigt.

...zur Antwort

Wenn eine Frau sagt, sie möchte eine Pause machen, dann macht sie m.E. mit höflichen Worten Schluss.

...zur Antwort

Nacktbilder an andere weiter geben ist in jedem Fall sehr heikel. Auch wenn es Rechtsmittel gegen den Missbrauch gibt, kann ein Bild, das mal im Internet landet, kaum mehr entfernt werden, da dann jeder Zugriff hat und es speichern und wieder hochladen kann. Bilder in Unterwäsche, auf denen die Identität nicht erkennbar, sind noch etwas weniger heikel, aber Nacktbilder würde ich aus Prinzip nicht weitergeben.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.