Du musst weder einen Ausweis zeigen, noch deinen Namen nennen.
Ich finde die Reaktion des Lehrers, angesichts dessen dass du noch nie verschlafen hast und du dich bemüht hast, trotzdem schnellstmöglich in die Schule zu kommen, inhaltlich wie auch was den Ton betrifft absolut inadäquat. Zudem sollte er sich m.E. überlegen, welchen Ton er anschlägt, bervor er dich am rausgehen hindert, weil du diesen verständlicherweise so nicht anhören willst. Rechtlich gesehen, ist anschreien nicht verboten. Den Weg versperren, wenn man gehen will, jedoch schon. Allerdings wäre das für mich kein Grund für eine Anzeige. Er hatte wohl einen schlechten Tag.
Die Pflicht zur Schulbildung, welche sich aus dem gesellschaftlichen Interesse der Förderung des selbständigen Denkens und Vermittlung demokratischer Prinzipien ergibt, ist höher zu gewichten als das private Interesse des Gutaussehens während des Schultages. Die Lehrperson kann sich deshalb auf Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, was eine geringfügige Einschränkung der physischen Integrität der SchülerInnen im Rahmen künstlerischen Tätigkeiten im Unterricht rechtfertigt. Die Verpflichtung zur Arbeit mit Gips liegt im Rahmen der Verhältnissmässigkeit, weshalb eine kurzzeitige Verunstaltung des Gesichts in Kaif zu nehmen ist.
Die Beschwerde wegen Arbeit mit Werkstoffen - namentlich Gips oder verwandten Materialen - aufgrund persönlicher Aversion diesen gegenüber und Angst vor kurzzeitiger Verunstaltung der visuellen Erscheinung der Persönlichkeit wird deshalb abgewiesen. ;)
In Deutschland ist das Schutzalter Grundsätzlich bei 14 Jahren. Fährt ihr allerdings zusammen in die Schweiz in die Ferien und tätigt sexuelle Handlungen, machst du dich strafbar, da hier das Schutzalter glücklicherweise bei 16 Jahren liegt. Ich verstehe nicht weshalb Deutschland ein so tiefes Schutzalter festsetzt. Ich finde es verwerflich, wenn ein 21 jähriger mit einer 14 jährigen sexuelle Handlungen vornimmt. Suche dir doch eine deinem Entwicklungsstand entsprechende Freundin und wenn dieser Entwicklungsstand bei 14 Jahren steht, dann warte noch ein bisschen!
Ein leicht negativer Urintest auf THC bedeutet nicht, dass die Substanz auch nicht mehr im Blut nachweisbar ist. Es ist sogar gut möglich, dass ein späterer Urintest wieder positiv anzeigt. Denn das Resultat ist abhängig von der Konzentration des Urins und ist dieser bei einem weiteren Test konzentrierter, kann es sein, dass dass die Konzentration von THC wieder so hoch ist, dass ein Test ein positives Resultat anzeigt.
In der Schweiz verdienst du bereits als Lehrer so viel und zahlst erst noch viel weniger Steuern als in D. Aber komm jetzt nicht auf falsche Gedanken. Es gibt hier schon genug ;) (p.s. als Sozialpädagoge verdiene ich 90000)
Wenn eine Frau sagt, sie möchte eine Pause machen, dann macht sie m.E. mit höflichen Worten Schluss.
Nacktbilder an andere weiter geben ist in jedem Fall sehr heikel. Auch wenn es Rechtsmittel gegen den Missbrauch gibt, kann ein Bild, das mal im Internet landet, kaum mehr entfernt werden, da dann jeder Zugriff hat und es speichern und wieder hochladen kann. Bilder in Unterwäsche, auf denen die Identität nicht erkennbar, sind noch etwas weniger heikel, aber Nacktbilder würde ich aus Prinzip nicht weitergeben.
Zucker im Tank zerstört den Motor.
Nein der Busfahrer kann dich nicht anzeigen. Das kann bei diesem geringen Ausmass des Schadens nur der Geschädigte selbst.