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Nachfrage: Ist es an Haltestellen mit rotem Dreieck immer, d.h. rund um die Uhr und an allen Wochentagen für Busfahrer Pflicht, die Warnblinkanlage einzuschalten (mit allen Konsequenzen für die Autofahrer), oder gilt es noch Wochentags? Denn es macht wenig Sinn, dass der Busfahrer Sonntags abends z.B. vor Schulen die Warnblinkanlage einschalten muss und so den Verkehr ausbremst...