Septorhinoplastik Ausland Kosten steuerlich absetzbar?
Hallo@all,
ich habe seit sehr vielen Jahren Probleme mit meiner Nase gehabt, so dass ich mich entschlossen habe, nach drei gescheiterten OP's im Inland, mich für eine Nasen-OP im Ausland zu entscheiden. 2012 habe ich die Nasenscheidewand begradigt, die dann doch nicht so gerade war, wie es hätte sein sollen. Im April 2020 habe ich mich einer weiteren OP der Nasennebenhöhlen unterzogen, da vor allem die Kieferhöhlen voll waren und das Sekret nicht abfließen konnte. Im August 2020 wurde der Zugang zu den Nebenhöhlen nochmals erweitert, um den Abfluss und die Belüftung zu verbessern. Seit gut einem halben Jahr hatte ich aufgrund entzündeter Nasennebenhöhlen ein permanentes Krankheitsgefühl, was immer schlimmer wurde. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, ein 4.Mal unters Messer zu legen, aber diesmal im Ausland. Nun würde ich gerne wissen, wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten aussieht? Hier wäre ich euch sehr dankbar.
2 Antworten
Steuerlich ist das nichts absetzbar! Warum auch?
Privatvergnügen ist es nur, wenn es sich um eine rein ästhetische OP (Schönheitsoperation) handelt. Wie sieht es aus, wenn die OP funktionell begründet ist?
Meiner Meinung nach soll das eventuell schon steuerlich berücksichtigt werden können. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt Du bräuchtest dafür eine ärztliche Verordnung.
Die zumutbare Belastung wird dann von Deinen Kosten abgezogen, der Rest würde die Steuer evtl. mindern.
Das dachte ich mir auch, dass dies geht. Diese Verordnung beim behandelnden HNO-Arzt anfragen und der Steuererklärung mit senden oder?
Außergewöhnliche Belastung?