In der Erste Hilfe-Ausbildung lernt man, wie man alleine reanimiert. Man/Frau kniet neben dem Patienten, und führt die Thorax-Kompressionen durch. Danach wird der Kopf etwas überstreckt, und es kommen die 2 Beatmungen Mund zu Mund oder Mund zu Nase. Danach wieder 30 Kompressionen. Wenn man einen Beatumungsbeutel in der Ein-Helfer-Methode benutzt, hat man viel zu lange Hands-Off-Zeiten, so daß die Kompressionen unbrauchbar geworden sind. Schon nach den 2 Beatmungen, wenn sie denn zügig durchgeführt wurden, sind 10 Kompressionen nötig, um den Druck im Kreislauf wieder aufzubauen.

Was natürlich nicht vergessen werden darf, ist der Notruf!

...zur Antwort

Der RS verfällt nicht, wenn man die Fortbildungsstunden nicht gemacht hat. Aber der RD-Betreiber kann und wird dir den Einsatz auf den Rettungsmitteln verbieten. Die Fortbildungsstunden werden immer im Kalenderjahr gerechnet. Sprich in der Zeit vom 1.1. bis zum 31.12. jedes Jahr. Somit mach dir da mal keinen Stress, du darfst im Nov und Dez getrost fahren.

...zur Antwort

Im öffentlich-rechtlichen -Rettungsdienst wird kein P-Schein benötigt. Dieser wird nur gebraucht, wenn man bei privaten KT-Anbietern arbeitet. Aber das wird dir im Vorstellungsgespräch schon gesagt. Was jedoch sein kann, gerade bei größeren Städten, ist, daß du eine Ortskenntnisprüfung ablegen musst. Ansonsten darfst du nicht fahren.

...zur Antwort

Welcher Zeitraum ist denn als 3. Ausbildungsjahr bezeichnet? Normal ist in den Ausbildungsverträgen genau aufgelistet, von wann bis wann wieviel Urlaubstage zustehen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.